An den etwa 930 öffentlichen Schulen im Regierungsbezirk Karlsruhe beginnt am Montag, 14. September 2020, für rund 319.000 Schülerinnen und Schüler und rund 29.000 Lehrerinnen und Lehrer wieder der Schulalltag.
Im neuen Schuljahr werden erneut mehr Schülerinnen und Schüler als im Vorjahr an den Gemeinschaftsschulen unterrichtet, wohingegen die Schülerzahlen an Werkrealschulen weiter rückläufig sind. Gleichzeitig ist es gelungen, den weiterhin hohen Bedarf an Lehrkräften in vielen Regionen des Regierungsbezirks durch Versetzungen sowie durch die frühzeitige Umsetzung mit dem Kultusministerium vereinbarter Maßnahmen zur Lehrergewinnung zu decken. Mit Ausnahme von Stellen für Fachlehrerinnen und Fachlehrer konnten alle zur Verfügung gestellten Stellen besetzt werden.
Mit Blick auf die Veränderungen bei den Schülerzahlen, das Thema Unterrichts-versorgung sowie die verschiedenen schulartbezogene Entwicklungen im Regierungsbezirk Karlsruhe informieren Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder und die Leiterin der Abteilung Schule und Bildung im Regierungspräsidium Anja Bauer mit nachfolgenden Zahlen und Themen im Detail:
1. Veränderungen der Schülerzahlen in den einzelnen Schularten der öffentlichen Schulen
Insgesamt besuchen im Schuljahr 2020/21 etwa 319.000 Schülerinnen und Schüler die allgemeinen und beruflichen öffentlichen Schulen im Regierungsbezirk Karlsruhe. Im Vergleich der unterschiedlichen Schularten erfährt die Gemeinschaftsschule erneut eine Schülerzunahme von rund 5,5 Prozent gegenüber dem letzten Schuljahr. Die Ursache dafür liegt vor allem im Aufwachsen der in den letzten Jahren neu eingerichteten Gemeinschaftsschulen. Im Gegenzug geht die Schülerzahl an Werkrealschulen kontinuierlich zurück, gegenüber dem letzten Schuljahr erneut um etwa 7,5 Prozent.
Insgesamt kann in Hinblick auf die Neuanmeldungen der Schüler der fünften Klassen festgestellt werden, dass sich die Bewegungen der Schülerzahlen zwischen den einzelnen Schularten konsolidieren und die Gemeinschaftsschule ihren Platz in der Schullandschaft gefunden hat. Die Werkrealschule scheint sich auf dem aktuellen Niveau zu stabilisieren, die Realschule stabil zu bleiben und das Gymnasium weiterhin die beliebteste Schulart der Sekundarstufe zu sein.
Schulart | Schülerzahl | Veränderung gegenüber |
Grundschule | 89.266 | + 0,7% |
Werkrealschule und Hauptschule | 11.142 | - 7,5% |
Realschule | 45.241 | - 1,1% |
Gemeinschaftsschule | 15.877 | + 5,5% |
Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren*) | 8.466 | - 0,1% |
Gymnasien (öffentlich) | 63.051 | - 0,4% |
Berufliche Schulen | ca. 85.740**) | - 0,9%**) |
*) Ohne Inklusion. Die jeweiligen Schüler*innen werden bei den jeweiligen Schularten gezählt.
**) Eine verlässliche Aussage bezüglich der Schülerzahlen im Schuljahr 2020/21 ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich, da viele Betriebe ihre Auszubildenden erst sehr spät bei den beruflichen Schulen anmelden.
2. Unterrichtsversorgung zum Beginn des Schuljahres 2019/20 im Regierungsbezirk Karlsruhe
Grund-, Haupt-, Werkreal-, Gemeinschaftsschulen und Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ)
Die Unterrichtsversorgung gestaltet sich je nach Schulart und Region differenziert und ist zu Beginn dieses Schuljahres wesentlich durch das Fortschreiten und den weiteren Verlauf der SARS-CoV-2-Pandemie geprägt. Veränderte Rahmenbedingungen wie Neustellen zur Umsetzung bildungspolitischer Vorhaben, eine langsam abflauende, aber immer noch überproportional hohe Pensionierungswelle, sowie ansteigende Schülerzahlen, insbesondere in der Grundschule, führen zu einem hohen Bedarf an Lehrkräften. Dieser konnte in vielen Regionen – vor allem entlang der Rheinschiene – durch Versetzungen gedeckt werden. Die zur Verfügung stehenden neuen Stellen wurden daher primär in den ländlichen Regionen zur Verfügung gestellt. Das landesweite Problem der geringen Zahl zur Verfügung stehender Bewerberinnen und Bewerber, trifft für den Regierungsbezirk Karlsruhe nicht überall und nicht in allen Schularten zu. Trotzdem konnten in diesem Einstellungsjahr nicht alle zur Verfügung stehenden Stellen besetzt werden. Derzeit gibt es noch 36 offene Stellen, die bereits ausgeschrieben sind. Besonders in der Region Calw und Freudenstadt sind Stellen für alle Schularten offen, obwohl vor allem in Karlsruhe und Heidelberg ausreichend ausgebildete Lehrkräfte ohne Beschäftigung sind.
Zur Gewährleistung der Unterrichtsversorgung wurden bereits sehr frühzeitig die mit dem Kultusministerium vereinbarten Maßnahmen zur Lehrergewinnung umgesetzt. So konnten schon im Dezember 2019 in Mangelregionen 71 Stellen besetzt werden.
Ausgesprochen effektiv wirkt sich die während des Schuljahres in vielen Fällen vorgenommene Aufstockung der Teilzeitbeschäftigung aus. Auch die übrigen Maßnahmen, wie vor allem die Bindung von VKL-Lehrkräften ohne formale Lehrbefähigung in Bedarfsregionen für den Unterricht in Vorbereitungsklassen (VKL) tragen zur Entschärfung der angespannten Situation bei. Die Möglichkeit der Weiterqualifizierung für Bewerberinnen und Bewerber mit Gymnasiallehramt für Grundschulen wurde auf das Lehramt an Werk-, Haupt- und Realschulen ausgeweitet. Im Schuljahr 2020/21 werden zwei Lehrkräfte mit gymnasialem Lehramt an Grundschulen und sechs Lehrkräfte mit gymnasialem Lehramt an weiterführenden Schulen im Regierungsbezirk ihren Dienst antreten.
(Weitere Informationen in Anlage 2)
Berufliche Schulen
Auch die Einstellung an den beruflichen Schulen ist zu großen Teilen abgeschlossen. Da einige ausgeschriebene Stellen insbesondere in Mangelfächern wie Sozialpädagogik, Pflege und im ingenieurswissenschaftlichen Bereich nur schwer zu besetzen sind, werden die Einstellungen aber erst am 30. September 2020 vollständig abgeschlossen sein. Es ist davon auszugehen, dass einige Stellenausschreibungen, insbesondere in den oben genannten Mangelfächern, mangels Bewerberinnen und Bewerbern nicht besetzt werden können. Dennoch ist damit zu rechnen, dass sich die Unterrichtsversorgung an den beruflichen Schulen insgesamt verbessern wird.
(Weitere Informationen in Anlage 2)
Krankheitsvertretungen
Eine Lehrerreserve wurde – soweit möglich – in allen Schularten gebildet. Auch wurde bereits damit begonnen, befristete Verträge abzuschließen. Da hier häufig nicht genügend schulartspezifische Bewerberinnen und Bewerber zur Verfügung stehen, werden die Stellenausschreibungen für Lehrkräfte anderer Schularten geöffnet. Pensionierte Lehrkräfte können verstärkt eingesetzt werden, da die Hinzuverdienstgrenze für Mangelbereiche geöffnet wurde. Für Vertretungszwecke können Teilzeitbeschäftigte ihr Deputat auch unterjährig erhöhen.
Da die beruflichen Schulen sowie die SBBZ in der Regel eine Unterrichtsversorgung von unter 100 Prozent ausweisen, wird die Lehrerreserve unmittelbar zur Erteilung des Pflichtunterrichts herangezogen. Um Unterrichtsausfälle durch Schwangerschaften und Elternzeiten entgegenzuwirken, wurden schon frühzeitig befristete Verträge abgeschlossen.
3. Verschiedene schulartbezogene Entwicklungen
Grundschulen
Zum Schuljahr 2020/21 wurde an der Hebel-Grundschule Gaggenau eine Ganztagsgrundschule nach § 4a Schulgesetz neu eingerichtet.
Haupt- und Werkrealschulen
Im Schuljahr 2020/21 startet an 50 Haupt- und Werkrealschulen das Projekt „Förderung der Basiskompetenzen in der Klassenstufe 5“. Das Programm zielt darauf ab, die Schülerinnen und Schüler in den Bereichen Lesefähigkeit, Textverständnis, Entwicklung von Schreibflüssigkeit, Wortschatzerweiterung und Textproduktion (inklusive Rechtschreibung) auch fächerübergreifend zu fördern und stellt hierfür geeignete Materialien zur Verfügung. Gemeinsam mit dem Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung Baden-Württemberg (ZSL) und mit wissenschaftlicher Begleitung durch das Mercator-Institut für Sprachförderung und Deutsch als Zweitsprache in Köln, sowie durch das Institut für Bildungsanalyse Baden-Württemberg (IBBW) findet eine fachliche Begleitung und Evaluation statt. Der Startschuss fällt bei der Auftaktveranstaltung mit Frau Ministerin Dr. Susanne Eisenmann am 8. Oktober 2020 in Stuttgart.
Realschulen
Zur Umsetzung des Konzeptes „Weiterentwicklung der Realschulen“ (Hauptschulabschluss und Realschulabschluss) wird an allen Realschule im Schuljahr 2020/21 der Komplettausbau der Poolstunden verwirklicht. Jeder Realschule stehen damit 20 Poolstunden je Zug zur Verfügung.
Das Schülermentorenprogramm an Realschulen „Talent!? - bring dich ein“ ist eine Maßnahme der Förderung und Differenzierung leistungsschwacher und leistungsstarker Schülerinnen und Schüler und ergänzt das Profil der Realschule. Im Staatshaushaltplan 2020/2021 wurde den Realschulen für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 ein Betrag in Höhe von insgesamt 1,2 Millionen Euro für die Etablierung eines Schülermentorenprogramms für Realschulen zur Verfügung gestellt.
Es sollen zielgerichtete Lernangebote für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 7 geschaffen werden. Diese Lernangebote werden von den Schülermentoren der Klassenstufe 9 und 10 angeboten und finden in der unterrichtsfreien Zeit statt. Erprobt wurde das Programm im Regierungsbezirk Tübingen. Danach erfolgte eine weitere Pilotierung an sechs zusätzlichen Pilotschulen. Im Regierungsbezirk Karlsruhe betrifft das die Carl-Netter-Realschule Bühl (SSA Rastatt) und die Kraichgau-Realschule Sinsheim (SSA Mannheim). Aufgrund der Corona-Situation konnten diese Schulen ihre Pilotierung noch nicht abschließen. Im Schuljahr 2020/2021 kann dies weitergeführt werden und beide Schulen können die ihnen zugewiesenen Mittel ausgeben. Das Geld kann für Erprobungsmaterial, Schulung der Schülermentorinnen und -mentoren und eine Aufwandsentschädigung für die Schülermentorinnen und -mentoren (7 Euro/45 Minuten) verwendet werden. Bis Anfang Oktober 2020 können sich weitere interessierte Realschulen auf dem Dienstweg bezüglich einer Teilnahme an dem Programm bewerben.
Gemeinschaftsschulen
Auch in diesem Schuljahr wird mit der Karl-Friedrich-Schimper-Gemeinschaftsschule Schwetzingen eine weitere Gemeinschaftsschule ihr Angebot um das Profilfach „Informatik, Mathematik, Physik“ (IMP) erweitern. IMP wird ab Klasse 8 an Gemeinschaftsschulen ergänzend oder alternativ zu „Naturwissenschaft und Technik“ (NwT) angeboten. Gemeinschaftsschulen, die nach erfolgreichem Genehmigungsprozess das Profilfach IMP einführen, haben die beiden Voraussetzungen erfüllt, prognostisch dauerhaft die Mindestzahl von zwölf Schülerinnen und Schülern zu erreichen und genügend Lehrkräfte mit den drei Fachanteilen (Informatik, Mathematik, Physik) an der Schule zu beschäftigen. Die Inhalte des neuen Profilfaches kommen aus den drei genannten Bereichen, wobei Informatik bei der Entwicklung der Bildungspläne für dieses Fach den Schwerpunkt bildet.
Die Hardtschule, Gemeinschaftsschule, Durmersheim hat es unter die TOP 15-Schulen des Deutschen Schulpreises 2020 geschafft – als einzige weiterführende Schule aus Baden-Württemberg. Wir gratulieren der Gemeinschaftsschule Durmersheim sehr herzlich und drücken für die Endausscheidung die Daumen!
Einmal jährlich und bundesweit vergibt die Cornelsen Stiftung Lehren und Lernen den Zukunftspreis, um Schulentwicklung in Deutschland zu fördern. In diesem Jahr erhielt die Ernst-Reuter-Gemeinschaftsschule in Karlsruhe für ihr „Wunderland“ den 1. Preis. Zu diesem Erfolg gratulieren wir herzlich! Mit dem „Wunderland“ hat die Ernst-Reuter-Schule einen Begegnungs-, Denk- und Entwicklungsraum für Schülerinnen und Schüler geschaffen. Das „Wunderland“ befindet sich in einem eigenen Gebäude auf dem Schulgelände der Ganztagsschule und gehört den Schülerinnen und Schülern.
Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ)
Das Schuljahr 2020/21 stellt die SBBZ mit der Verzahnung von Präsenzunterricht und Fernunterricht vor besondere Herausforderungen. So müssen zum Beispiel digitale Endgeräte den Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot oftmals individuell angepasst und gegebenenfalls die Bezugspersonen rechtzeitig in die Handhabung eingewiesen werden. Auch die Angebote im Fernunterricht sind entsprechend den Vorgaben der Individuellen Lern- und Entwicklungsbegleitung (ILEB) von Schülerinnen und Schülern von den Lehrkräften in Kooperation mit den Partnern zu dokumentieren. Vor allem an den SBBZ mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, den SBBZ mit Förderschwerpunkt körperlich-motorische Entwicklung, den SBBZ weiterer Förderschwerpunkte mit Bildungsgang geistige Entwicklung (z.B. SBBZ Hören oder Sehen) und an den Schulkindergärten sind im Präsenzunterricht die Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen. Dazu bedarf es einer engen Abstimmung mit den zuständigen Einrichtungen der Schülerbeförderung und des Pflegepersonals. Unterschiedliche Gruppenzusammenstellungen (beispielsweise bedingt durch die Schülerbeförderung oder die Tages- und Internatsgruppenbildung) sind soweit wie möglich zu vermeiden.
Die Schutzmaßnahmen für SBBZ mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung und körperlich-motorische Entwicklung beziehungsweise anderer Förderschwer-punkte mit dem Bildungsgang geistige Entwicklungen und für die Schulkindergärten sehen vor, dass dem Personal dieser Einrichtungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen, denen es nicht immer möglich ist Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten und die auch pflegerische Maßnahmen (Essen geben, Wickeln, Körperpflege, Heben und Tragen) benötigen, auch FFP2-Masken zur Verfügung gestellt werden. Für alle weiteren Tätigkeiten soll Mund-Nasen-Bedeckung eingesetzt werden.
Allgemeinbildende Gymnasien
Profilfach Informatik, Mathematik, Physik
Zu den 34 allgemeinbildenden Gymnasien, die bereits eine Genehmigung für das Profilfach „Informatik, Mathematik, Physik“ (IMP) erhalten haben, kommen zum Schuljahr 2020/21 folgende 3 Gymnasien hinzu:
- Fichte-Gymnasium Karlsruhe
- Max-Planck-Gymnasium Karlsruhe
- Thomas-Mann-Gymnasium Stutensee
Abitur
In diesem Schuljahr treten im Regierungsbezirk Karlsruhe voraussichtlich rund 8.500 Schülerinnen und Schüler zur Abiturprüfung an. Die schriftlichen Prüfungen werden in Baden-Württemberg im Zeitraum 4. bis 21. Mai 2021 stattfinden, die mündlichen Prüfungen im Zeitraum vom 12. bis 23. Juli 2021.
Im diesem Schuljahr werden die Schülerinnen und Schüler erstmals ihre Abiturprüfung nach den Vorgaben der neuen Abiturverordnung (AGVO) ablegen. In ihren/seinen drei Leistungsfächern wird jede Schülerin/jeder Schüler die schriftliche Abiturprüfung ablegen, zusätzlich sind zwei mündliche Prüfungen zu absolvieren. Deutsch und Mathematik müssen mündlich oder schriftlich geprüft werden. Das Format der bisherigen „Präsentationsprüfung“ entfällt.
Berufliche Schulen
Neue Bildungspläne Berufliches Gymnasium
Die Erstellung der neuen Bildungspläne und dazugehöriger Handreichungen für das Berufliche Gymnasium ist für die etwa 60 Kommissionen nahezu abgeschlossen. Im Schuljahr 2020/21 organisiert das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) die Fortbildung der betreffenden Fachlehrerinnen und -lehrer. Für den Fall, dass wegen der Pandemie keine Präsenzveranstaltungen stattfinden können, sollen mehrtägige Online-Module angeboten werden. Die neuen Bildungspläne treten im September 2021 in Kraft. Das erste Abitur nach neuem Bildungsplan findet 2024 statt.
Neuerungen in der Erzieherausbildung
Zum neuen Schuljahr starten zwei Schulversuche im Bereich der Kinderpflege- und der Erzieherinnenausbildung, um dem hohen Fachkräftebedarf zu begegnen:
1. Die Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert) in Teilzeitform als sogenannte quasiduale Ausbildung, bei der die Schülerinnen und Schüler – wie in der dualen Ausbildung auch – eine Ausbildungsvergütung erhalten.
2. Die Kinderpflegeausbildung als vergütete und praxisintegrierte Ausbildung, die als Kooperation zwischen Schule und dem Träger der Kindertageseinrichtung beschult werden soll.
Das Schuljahr im Zeichen der Pandemie
In Bezug auf die Schwerpunktsetzungen und die Regularien für die Abschlussprüfungen hat Frau Kultusministerin Dr. Eisenmann mitgeteilt, dass die Abschlussprüfungen der beruflichen Vollzeitschulen um circa zwei Wochen nach hinten verschoben werden, um im kommenden Schuljahr Lernzeit für das Nachholen von ggf. versäumten Unterrichtsinhalten zu gewinnen. Die Inhalte der Bildungspläne sind zwar verpflichtende Grundlage für den Unterricht, aber bei den Prüfungen im Schuljahr 2020/21 soll eine Konzentration auf Kernkompetenzen vorgenommen beziehungsweise zusätzliche Wahlaufgaben zur Verfügung gestellt werden. Für jeden einzelnen Vollzeitbildungsgang wurden dafür entsprechende Handlungsanweisungen und Übersichten nicht prüfungsrelevanter Themen publiziert.
Weitere Informationen zur aktuellen Entwicklung und den entsprechenden Regularien finden sich auf der Homepage des Kultusministeriums unter dem Link:
https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/Coronavirus
4. Schulartübergreifendes
Lernbrücken und der Übergang in das Schuljahr 2020/21 in der Sekundarstufe I
Auch im Bereich des Regierungspräsidiums Karlsruhe wurde in den letzten zwei Ferienwochen das Lern- und Förderprogramm „Lernbrücken“ an Vollzeitschulen erfolgreich umgesetzt. Lehrkräfte bieten Schülerinnen und Schülern, die während des Corona-Lockdowns nur schwer erreichbar waren, die Möglichkeit Unterrichtsstoff nachzuholen und folglich besser vorbereitet und motiviert in das neue Schuljahr zu starten. Das Programm schlägt somit eine „Brücke“ ins Schuljahr 2020/21, das vom Nachholen geprägt sein wird. Schwerpunkt muss und wird deshalb sein, Inhalte zu wiederholen und zu vertiefen. Im Rahmen dieser Phase der Rückkopplung und Konsolidierung soll eine verpflichtende schriftliche Dokumentation der unvollständig behandelten Inhalte und Kompetenzen des Bildungsplans im Rahmen einer Übergabe gewährleisten, dass die aufnehmende Lehrkraft im Schuljahr 2020/21 daran bei der Unterrichtsgestaltung anknüpfen kann.
Unterricht im Schuljahr 2020/21 an der Sekundarstufe I
An allen weiterführenden und beruflichen Schulen wird ab dem 14. September 2020 das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ab Klasse 5 (an SBBZ ab der Hauptstufe) außerhalb des Unterrichts Pflicht. Selbstverständlich ist das freiwillige Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch während des Unterrichts möglich. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb des Unterrichts ist ein zentraler Aspekt des Infektionsschutzes, um den Regelbetrieb unter Pandemie-Bedingungen auch an den weiterführenden Schulen im Schuljahr 2020/21 möglichst sorgenfrei ermöglichen zu können. Die weiterführenden Schulen und die beruflichen Schulen erhielten noch vor Beginn des neuen Schuljahres eine Lieferung mit Mund-Nasen-Bedeckungen.
Analog zum Pandemie-Geschehen wird sich die jeweilige schulische Situation entwickeln.
Fernunterricht ist vorgesehen:
• für einzelne Schülerinnen und Schüler, die nicht den Präsenzunterricht besuchen können,
• zur Erfüllung der Stundentafel, wenn diese durch Präsenzunterricht nicht vollständig abgedeckt werden kann,
• für Schülergruppen, die temporär nicht in Präsenz unterrichtet werden,
• im Falle einer erneuten generellen Schulschließung.
Die Schulen stellen sich dementsprechend auf verschiedene Szenarien ein, entsprechend den Vorgaben des KM.
Abschlussprüfungen im Schuljahr 2020/21 in der Sekundarstufe I
Alle Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I finden im Schuljahr 2020/21 unter Pandemiebedingungen statt. Um allen Schülerinnen und Schülern mehr Lern- und Vorbereitungszeit für die jeweilige Abschlussprüfung zu ermöglichen, werden die schriftlichen und die optionalen mündlichen Prüfungen von dem im Amtsblatt Kultus und Unterricht (K. u. U.) vom 15. Juli 2019 veröffentlichten Zeitraum auf einen späteren Zeitraum verschoben. Für die schriftlichen Abschlussprüfungen werden in allen Prüfungsfächern zusätzliche Prüfungsaufgaben zur Vorauswahl durch die Lehrkraft vorgelegt. So soll eine bessere Passung des Unterrichts im Schuljahr 2019/20 und 2020/21 zu den von den Schülerinnen und Schülern zu bearbeitenden Prüfungsaufgaben erreicht werden. Bei allen schriftlichen Prüfungen sind weiterhin Wahlmöglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler vorgesehen. Im Schuljahr 2020/21 werden an den Werkreal- und an den Realschulen zum ersten Mal die neuen Abschlussprüfungen in Klasse 10 durchgeführt. Damit basieren dann alle Abschlussprüfungen auf dem Bildungsplan 2016. Neben veränderten schriftlichen Prüfungen in Mathematik, Deutsch und der Pflichtfremdsprache wird es auch schriftliche und praktische Prüfungen im Wahlpflichtfachbereich (Alltagskultur, Ernährung, Soziales (AES), Technik oder Französisch) geben. Im kommenden Schuljahr wird die Hauptschulabschlussprüfung für Schulfremde zum ersten Mal auch an Realschulen durchgeführt, da die Realschulen mittlerweile neben der erweiterten allgemeinen auch eine grundlegende Bildung vermitteln.
Inklusion
Für das Schuljahr 2020/21 haben sich im Regierungspräsidium Karlsruhe die Eltern von 3.500 Schülerinnen und Schülern mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot für eine Beschulung in der Inklusion beziehungsweise in einer kooperativen Organisationsform an der allgemeinen Schule entschieden. Auf Ebene der Schulverwaltung werden die Maßnahmen inklusionsfördernder Strukturen in der schulischen Bildung aller Schularten intensiviert. Dabei zeigt sich, dass es auf Schulebene wichtig ist, die Kooperation der Lehrkräfte untereinander zu unterstützen und ebenso die Zusammenarbeit mit außerschulischem Personal (zum Beispiel Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter) strukturell zu fördern.
Im inklusiven Bildungsangebot sind Schülerinnen und Schüler mit einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot Schülerinnen oder Schüler der Schule, die sie besuchen. Auch in der Pandemiesituation beziehen die Schulen die Bedarfe der Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch bei ihren Planungen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb mit ein. Lehrkräfte der Sonderpädagogik unterstützen die Kinder und Jugendlichen und die Lehrkräfte der allgemeinen Schule unter Einhaltung der aktuellen Schutzregelungen im Präsenzunterricht. Maßnahmen wie digitale Angebote, Videokonferenzen, telefonische Beratung, werden zugleich umgesetzt. Unterstützendes Personal wie Schulbegleitungen kann in Absprache mit dem Leistungsträger eingesetzt werden.
An den Realschulen des Landes steht mit der Initiative „WIR – Inklusion in der Realschule“ eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Realschulen und den sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) aktuell besonders im schulischen Fokus. Im Herbst 2021 wird es dazu eine Expertentagung mit Kultusministerin Dr. Eisenmann in Stuttgart geben, um das Thema Inklusion verstärkt in den Blick zu nehmen. Ziel der Maßnahme ist es, passende Angebote für die jeweiligen Bedingungen vor Ort zu schaffen, um das Mit- und Voneinander-Lernen zu bestärken, sodass die Realschulen nicht nur ihre Strukturen weiterentwickeln, sondern auch ein Netzwerk aufbauen und sich damit Unterstützung in ihrem individuellen Prozess im Rahmen der Inklusion holen können.
Anlagen:
Anlage 1: Ausführliche Darstellung der Entwicklung der Schülerzahlen (pdf, 50 KB)
Anlage 2: Neueinstellungen für den Regierungsbezirk Karlsruhe (pdf, 54 KB)