Pressemitteilung

Scoping-Verfahren zum geplanten Lückenschluss B3 bei Kuppenheim

Um die Städte Rastatt und Kuppenheim vom Durchgangsverkehr zu entlasten, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und einer zu erwartenden Erhöhung der Verkehrsbelastung zu begegnen, plant die Straßenbaubehörde des Regierungspräsidiums Karlsruhe den Bau B 3 – Lückenschluss bei Kuppenheim.

Hierzu wird von der Planfeststellungsbehörde des Regierungspräsidiums Karlsruhe ein Scoping-Verfahren durchgeführt. Erstes Ziel dieses Verfahrens ist die Ermittlung umweltrelevanter Themen und insbesondere die frühzeitige Unterrichtung des Vorhabenträgers, welchen Inhalt, Umfang und welche Detailtiefe die Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens haben müssen. Aber auch darüberhinausgehende Auswirkungen und mögliche Schwierigkeiten des Projekts sollen ermittelt sowie Anregungen zu den weiteren Planungen aufgenommen werden.

Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit dem Corona-Virus (SARS-CoV-2) wird zur weitest möglichen Reduzierung von Gesundheitsgefahren auf die Durchführung eines Besprechungstermins verzichtet. Das Scoping-Verfahren wird stattdessen schriftlich durchgeführt.

Neben den betroffenen Fachbehörden, anerkannten Naturschutzvereinigungen und sonstigen Vereinigungen, ist auch die interessierte Öffentlichkeit eingeladen, sich zu dem Vorhaben zu äußern. Stellungnahmen und Äußerungen können bis zum 20. November 2020 bei der Planfeststellungsbehörde des Regierungspräsidiums Karlsruhe per Brief an Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 17 Planfeststellungsbehörde, 76247 Karlsruhe oder per E-Mail an

poststelle@rpk.bwl.de

eingereicht werden.

Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe unter: Aktuelle Scopingverfahren > B 3 – Lückenschluss bei Kuppenheim.

Eine Vorstellung des Projekts durch die Straßenbaubehörde erfolgt unter dem Pfad:

www.rp-karlsruhe.de > Beteiligungsportal > Aktuelle Straßenplanung > B 3 – Lückenschluss bei Kuppenheim.