Pressemitteilung

Scoping-Verfahren zur geplanten B 35 Ortsumfahrung Bruchsal-Ost

Um den Kernstadtbereich der Stadt Bruchsal vom Durchgangsverkehr zu entlasten und um den prognostizierten Verkehrsmengen zu begegnen, plant die Straßenbaubehörde des Regierungspräsidiums Karlsruhe als Vorhabenträger die Fortsetzung der Umfahrung Bruchsal im Zuge der Bundesstraße B 35, die B 35 – Ortsumfahrung Bruchsal-Ost.

Hierzu wird von der Planfeststellungsbehörde des Regierungspräsidiums Karlsruhe ein sogenanntes Scoping-Verfahren durchgeführt.

Erstes Ziel dieses Verfahrens ist die Ermittlung umweltrelevanter Themen und insbesondere die frühzeitige Unterrichtung des Vorhabenträgers, welchen Inhalt, Umfang und welche Detailtiefe die Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens haben müssen. Aber auch darüberhinausgehende Auswirkungen und mögliche Schwierigkeiten des Projekts sollen ermittelt sowie Anregungen zu den weiteren Planungen aufgenommen werden.

Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit dem Corona-Virus (SARS-CoV-2) wird zur weitest möglichen Reduzierung von Gesundheitsgefahren auf die Durchführung eines Besprechungstermins verzichtet. Stattdessen wird das Verfahren schriftlich durchgeführt.

Neben den betroffenen Fachbehörden, anerkannten Naturschutzvereinigungen und sonstigen Vereinigungen ist dabei auch die interessierte Öffentlichkeit eingeladen, sich zu dem Vorhaben zu äußern. Stellungnahmen und Äußerungen können bis zum 30. November 2020 bei der Planfeststellungsbehörde des Regierungspräsidiums Karlsruhe per Brief an Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 17 Planfeststellungsbehörde, 76247 Karlsruhe oder per E-Mail an poststelle@rpk.bwl.de eingereicht werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Eine Vorstellung des Projekts durch die Straßenbaubehörde finden Sie auf unserer Projektseite.