Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat jetzt den Planfeststellungsbeschluss für den barrierefreien Ausbau des Haltepunktes Königsbach erlassen. Das Vorhaben war von der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH (AVG) beantragt worden.
Der Haltepunkt Königsbach auf der Strecke Karlsruhe – Mühlacker wird überwiegend von der AVG-Stadtbahnlinie S 5 bedient. Die Bahnsteige des Haltepunktes verfügen zurzeit noch nicht über die passende Höhe, um einen niveaugleichen Ein- und Ausstieg zu gewährleisten. Neben der Anpassung der Bahnsteighöhen sollen unter anderem Rampen und Blindenleitsysteme einen ungehinderten Zugang für alle Fahrgäste ermöglichen.
Im Zuge der Maßnahme werden auch weitere P+R-Stellplätze mit Ladeinfrastruktur für Elektro-Fahrzeuge sowie eine Fahrradunterstellhalle geschaffen.
„Haltepunkte wie in Königsbach-Stein bilden wichtige Umsteigepunkte im Verkehrssystem zwischen Schienennahverkehr, weiteren ÖPNV-Angeboten und dem Individualverkehr. Der Abbau von Zugangshemmnissen für mobilitätseingeschränkte und sehbehinderte Menschen ist daher sehr zu begrüßen“, so Regierungspräsidentin Nicolette Kressl.
Der Planfeststellungsbeschluss mit den Plänen liegt in der Zeit vom 03.04.2018 bis einschließlich 17.04.2018 beim Bürgermeisteramt Königsbach-Stein zur Einsicht aus. Er ist auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe unter
www.rp-karlsruhe.de „Abteilungen / Referat 24 - Recht, Planfeststellung / Aktuelle Planfeststellungsverfahren / Weitere Informationen Planfeststellungsbeschlüsse / Schienen“ zu finden.
Haltepunkt Königsbach
Pressemitteilung