Pressemitteilung

Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie – WRRL - Zweite Anhörungsphase zu den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen noch bis 22. Juni 2020

Seit Dezember 2000 hat die Europäische Union durch die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ein einheitliches Wasserrecht. Ziel ist es, den guten ökologischen und chemischen Zustand der oberirdischen Gewässer und den guten chemischen und mengenmäßigen Zustand des Grundwassers herzustellen. Die dazu erforderlichen Maßnahmen werden in Bewirtschaftungsplänen zusammengefasst, die in Sechs-Jahres-Zyklen fortgeschrieben werden. Die Öffentlichkeit wird durch drei Anhörungsphasen je Zyklus beteiligt. Der erste Zyklus wurde 2015 abgeschlossen. Derzeit werden die Maßnahmenprogramme des zweiten Bewirtschaftungszyklus (2016 – 2021) umgesetzt.

Für den anstehenden dritten Bewirtschaftungszyklus der Jahre 2022 bis 2027 fand zwischen Dezember 2018 und Juni 2019 bereits die erste Anhörungsphase statt. In dieser konnten sich Bürgerinnen und Bürger sowie alle interessierten Stellen zum Zeitplan und den Arbeitsprogrammen für die einzelnen Bewirtschaftungspläne und den dazugehörigen Maßnahmenprogrammen der Länder äußern.

In der seit Dezember 2019 laufenden zweiten Anhörungsphase stehen die im deutschen Rheineinzugsgebiet festgestellten „Wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung“ im Fokus. Zu den Fragen können interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie alle interessierten Stellen bis zum 22. Juni 2020 Stellung nehmen und beim Regierungspräsidium Karlsruhe unter

wrrl@rpk.bwl.de

 einreichen. Die Fragen sind online auf der Internetseite der Regierungspräsidien Baden-Württembergs abrufbar unter

www.rp.baden-wuerttemberg.de
 > Themenportal > Umwelt > Wasser > Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) > Veröffentlichungen zur EU-Wasserrahmenrichtlinie gemäß § 68 Wassergesetz > PDF-Datei. Direkter Link:

https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/WasserBoden/WRRL/Bekanntmachungen/WRRL-Anhoerung-FGG-Rhein-2019-12.pdf.

Öffentlichkeitsbeteiligung
Neben der Anhörung der Öffentlichkeit gemäß § 83 Absatz 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sind im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung auch für den dritten Bewirtschaftungszyklus wieder regionale Informationsabende im Regierungsbezirk Karlsruhe geplant. Interessierte Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Vereine, Verbände und Wassernutzer können sich vor Ort aktiv am Planungsprozess beteiligen und mit Behördenvertreterinnen und Behördenvertretern diskutieren und ihre Ideen und Maßnahmenvorschläge zur Fortschreibung der Bewirtschaftungspläne einbringen. Zum Entwurf der aktualisierten Bewirtschaftungspläne wird Ende 2020 die dritte Anhörungsphase starten.

Die Informationsabende sind für den 26. März 2020 in Karlsruhe, für den 29. April 2020 in Heidelberg und für den 19. Mai 2020 in Calw vorgesehen. Dazu wird das Regierungspräsidium Karlsruhe noch in einer separaten Pressemitteilung informieren.

Weitere Informationen zu der Umsetzung der WRRL, den Bewirtschaftungszyklen und der Beteiligung der Öffentlichkeit finden Sie auf der Themenseite „Wasser“ der vier Regierungspräsidien unter

Wasserrahmenrichtlinie

 und auf der Themenseite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zu der WRRL unter

https://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/schutz-natuerlicher-lebensgrundlagen/wasser/europaeische-wasserrahmenrichtlinie/.