Das geplante Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPModG) dient der Umsetzung dieser Änderungs-Richtlinie. Es wird erst nach Ablauf der Umsetzungsfrist am 16. Mai 2017 in Kraft treten können. Einzelne Richtlinienregelungen aus dem Europäischen Recht gelten daher bis zur Beendigung des Umsetzungsdefizits unmittelbar. Einzelheiten sind den Hinweisen des Bundesumweltministeriums zu entnehmen.
Aktuelle Meldung
UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG: Unmittelbare Anwendung der Europäischen Richtlinienvorschriften über die Umweltverträglichkeitsprüfung – Hinweise des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
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