Pressemitteilung

Verkehrsverbund Rhein-Neckar – Ortsdurchfahrt Weinheim - Regierungspräsidium macht den Weg frei für eine separate Bahntrasse in der Mannheimer Straße in Weinheim

​Das Regierungspräsidium Karlsruhe als zuständige Planfeststellungsbehörde hat nun den Planfeststellungsbeschluss für die Herstellung eines sogenannten besonderen Bahnkörpers in der Mannheimer Straße in Weinheim erlassen. Ein besonderer Bahnkörper zeichnet sich dadurch aus, dass die Gleise getrennt von der Straße verlaufen. Das Vorhaben war von der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) beantragt worden.

Bisher verläuft die zweigleisige Trasse zwischen dem Haltepunkt Händelstraße und der DB-Brücke als straßenbündiger Bahnkörper in Mittellage der Mannheimer Straße. Nunmehr wird die Strecke mit einem von der Fahrbahn getrennten, besonderen Bahnkörper als Rasengleis ausgebaut. Dadurch werden die Möglichkeiten zur Gleisquerung auf die signalisierten Knotenpunkte der Mannheimer Straße konzentriert und die Unfallgefahr deutlich reduziert.

Zudem wird die Errichtung des Rasengleises sowohl die Lärmauswirkungen senken als auch das Stadtbild der bislang versiegelten Flächen optisch aufwerten.

Schließlich werden die Betriebsabläufe erheblich verbessert, sodass die Pünktlichkeit erhöht, Wartezeiten reduziert und Anschlussbeziehungen verlässlicher erreicht werden können. Neue Blocksignalanlagen werden es den Zügen zukünftig ermöglichen, in einem dichteren Takt zu fahren.

„Durch diese Umbaumaßnahme wird nicht nur die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer erhöht, auch der öffentliche Personennahverkehr und die Anwohner werden profitieren. Die Verbesserung der technischen Standards und der Einsatz von Rasengleisen werden sich günstig auf die Lärmimmissionen auswirken. Zusammen mit der vom Regierungspräsidium bereits genehmigten Verlegung der Haltestelle Luisenstraße wird die Attraktivität eines zeitgemäßen Schienenverkehrs weiter gestärkt“, so Regierungspräsidentin Nicolette Kressl.

Der Planfeststellungsbeschluss mit den Plänen liegt in der Zeit vom 14.03.2017 bis einschließlich 27.03.2017 bei der Stadt Weinheim im Foyer der Stadtbibliothek Weinheim zur Einsicht aus. Er ist auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe unter

www.rp-karlsruhe.de

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