Aktuelle Meldung

Verordnung des Kultusministeriums über den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen

Schülerinnen und Schüler während des Unterrichts, im Hintergrund die Lehrerin

Die Verordnung des Kultusministeriums über den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen (Corona-Verordnung Schule – CoronaVO Schule) vom 7. Dezember 2020 ist ab dem 8. Dezember 2020 in Kraft getreten. Sie wurde zuletzt am 27. April 2021 durch die Dritte Verordnung des Kultusministeriums zur Änderung der Verordnung über den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen (Corona-Verordnung Schule – CoronaVO Schule) geändert.

Die dritte Verordnung des Kultusministeriums zur Änderung der Verordnung über den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen (Corona-Verordnung Schule - CoronaVO Schule) wird gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes notverkündet.

Zur Notverkündung