Aktuelle Meldung

Verordnung des Kultusministeriums über den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen

Die Verordnung des Kultusministeriums über den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen (Corona-Verordnung Schule – CoronaVO Schule) vom 4. Juni 2021 wird gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes notverkündet. Sie tritt ab dem 7. Juni 2021 in Kraft.

Mehr in der Mitteilung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport