Aktuelle Meldung

Verordnung des Kultusministeriums über den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen

Schülerinnen und Schüler während des Unterrichts, im Hintergrund die Lehrerin

Die Verordnung des Kultusministeriums zur Änderung der Verordnung über den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen (Corona-Verordnung Schule – CoronaVO Schule) vom 12. September 2021 wird gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes notverkündet. Nach Artikel 2 tritt sie am Tag nach Ihrer Verkündung, am 13. September 2021, in Kraft.

Zur Verordnung auf der Internetseite des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg