Aktuelle Meldung

Verordnung des Kultusministeriums über den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen

Schülerinnen und Schüler während des Unterrichts, im Hintergrund die Lehrerin

Die Verordnung des Kultusministeriums zur Änderung der Corona-Verordnung Schule vom 26. November 2021 wurde gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes notverkündet. Nach Artikel 2 der Verordnung tritt sie am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

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