Das Referat 101 ist zuständig für die Fachaufsicht über die Versorgungsämter bei den Landratsämtern. Ziel der Fachaufsicht ist die Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsanwendung und Verwaltungspraxis auf den Gebieten des sozialen Entschädigungsrechts (SER), des Schwerbehindertenrechts nach dem SGB IX und des Verfahrensrechts. Die Bearbeitung der Einzelfälle erfolgt durch die Landratsämter.
Fachaufsicht bedeutet insbesondere die Erstellung von Arbeitsanweisungen (sogenannte Verfügungen) für die rechtliche Umsetzung neuer gesetzlicher Vorgaben oder Gesetzesänderungen, neuer Rechtsprechung oder sich aus der Praxis ergebender Fragen. Weiterhin gehört zur Fachaufsicht die Klärung schwieriger Einzelfälle.
Das Referat 101 kümmert sich auch um Eingaben und Beschwerden von Bürgern, die direkt an die Abteilung 10 gerichtet werden und berichtet dem Sozialministerium in Petitionsangelegenheiten.
Sachgebiete, auf die sich die Fachaufsicht erstreckt:
Das SER untergliedert sich in die
Die Versorgungsleistungen des SER bestehen aus:
Die Versorgungsämter bei den Landratsämtern stellen als weitere Aufgabe auf der Grundlage des Schwerbehindertenrechts (SGB IX)
besteht im Wesentlichen aus der Anwendung der Vorschriften des Ersten und Zehnten Buches des Sozialgesetzbuchs.
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