Dem Referat 103 werden jährlich von allen Versorgungsämtern in Baden-Württemberg ca. 25.000 Widersprüche aus dem Bereich des Schwerbehindertenrechts (nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch – SGB IX) und des sozialen Entschädigungsrechts (SER) zur Entscheidung vorgelegt.
Das Referat 103 erteilt im Schwerbehindertenrecht Widerspruchsbescheide über
Im Sozialen Entschädigungsrecht trifft es Widerspruchsentscheidungen zu Ansprüchen der
Daneben sind in diesen Rechtsgebieten für ungefähr 12.200 anhängige Klageverfahren unter Beteiligung des Ärztlichen Dienstes medizinische Unterlagen auszuwerten und Schriftsätze an die Gerichte zu fertigen. Die Mitarbeitenden des Referates nehmen zudem zahlreiche Gerichtstermine wahr.
Des Weiteren werden im Referat 103 Eingaben und Petitionen bei anhängigen Streitverfahren bearbeitet.
Pro Jahr erstattet das Referat 103 in etwa 139 Millionen Euro Rentenversicherungsbeiträge an Werkstätten für behinderte Menschen und Inklusionsbetriebe in Baden-Württemberg. Die Beitragserstattung dient der sozialen Absicherung von rund 30.800 behinderten Menschen, die in etwa 140 Einrichtungen beschäftigt sind.
Dr. Nadine HopfLtd. Regierungsdirektorin 0711 904-11030 nadine.hopf@rps.bwl.de
Anil KübelOberregierungsrätin 0711 904-11031 anil.kuebel@rps.bwl.de