Das Klimaschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg (KSG BW) verfolgt das Ziel, die Gesamtsumme der Treibhausgasemissionen in Baden-Württemberg bis zum Jahr 2020 um 25 Prozent im Vergleich zu den Gesamtemissionen im Jahr 1990 zu verringern. Bis 2050 wird eine Verringerung um 90 Prozent angestrebt. Zudem sieht das Gesetz vor, die unvermeidbaren Auswirkungen des Klimawandels im Rahmen einer landesweiten Anpassungsstrategie durch vorsorgende Anpassungsmaßnahmen zu begrenzen.
Gem. § 11 Abs. 4 KSG BW sollen die unteren Verwaltungsbehörden und unteren Baurechtsbehörden bei Zulassungsverfahren für Vorhaben zur Errichtung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien mit erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit auch das Regierungspräsidium beteiligen, um ihm Gelegenheit zu geben, die Belange des Klimaschutzes einzubringen. Diese Stellungnahme wird vom Kompetenzzentrum Energie abgegeben.
Weitere Informationen zum Klimaschutzgesetz sowie der Gesetzestext können den Internetseiten des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft entnommen werden.
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