Förderung jagdlich genutzer Schießanlagen

Dienstgebäude Ruppmannstraße 21 in Stuttgart-Vaihingen

Landesweite Zuständigkeit

Regierungspräsidium Stuttgart
Christina Wolf
Referat 31
0711 904-13117
0711 904-13090
christina.wolf@rps.bwl.de

Themenportal

Das Regierungspräsidium Stuttgart ist landesweit für die Bearbeitung von Förderanträgen über Neu- und Umbauten von jagdlich genutzten Schießständen zuständig. 

Die Bewirtschaftung der finanziellen Mittel aus der Landesjagdabgabe erfolgt durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Abstimmung mit dem Landesjagdverband. 

Umweltfreundliche und Sicherheitstechnisch unbedenkliche Schießstätten in Reichweite schaffen die Möglichkeit zur Übung und Verbesserung der jagdlichen Schießfertigkeiten. Sie dienen damit allen Jägern und leisten einen wichtigen Beitrag zur waidgerechten Jagdausübung. Die Finanzierung der Schießstandförderung erfolgt daher aus Mitteln der Jagdabgabe. 

2014 und 2015 erfolgte eine durch das Regierungspräsidium Stuttgart beauftragte Überprüfung aller teilnehmenden Schießstätten. Die Überprüfung erfolgte im Hinblick auf die Gefährdungen beim Schießen sowohl mit bleihaltiger Munition als auch mit bleifreien Geschossen. Das Gutachten dient dem Regierungspräsidium Stuttgart dazu, den sicherheitstechnischen Zustand der Schießstätten zu bewerten und darauf basierend eventuelle Kosten für Sanierung und Instandsetzung zu ermitteln. 

Die Jägervereinigungen als Schießstandbetreiber reichen die Anträge über ihre geplanten Maßnahmen bei uns ein. Anschließend prüft das Regierungspräsidium Stuttgart die Fördervoraussetzungen nach der VwV Jagdabgabe und meldet die Vorhaben beim Ministerium für den Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Abstimmung an. 

Nach erfolgter Abstimmung können die Zuwendungsbescheide versandt und mit dem Bauvorhaben begonnen werden. 

Das Regierungspräsidium Stuttgart begleitet die Maßnahmen bis zur Auszahlung. Je nach Umfang des Bauvorhabens können vom Beginn bis zum vollständigen Abschluss bis zu drei Jahre benötigt werden.