Landstraße im Sonnenuntergang bei Schweinfurt in Unterfranken Von GrebnerFotografie

Referat 44 Planung

Referatsleitung

Thomas Walz
Leitender Baudirektor
0711 904-14400
thomas.walz@rps.bwl.de

Stellvertretung

Bei uns im Referat 44 ist die Straßen- und Radwegplanung sowie die miteinhergehende Landschaftsplanung angesiedelt.

Unsere Aufgaben

 

  • Wir planen Bundes- und Landesstraßen, Radschnellwege sowie Radwege.


    Weitere Informationen zu Radschnellwege:
    Erklärung Radschnellwege

  • Eine Planung umfasst verschiedene Stufen: Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung. Mit jeder weiteren Planungsstufe erhöht sich der Detaillierungsgrad.

  • Zu jeder Straßen- und Radwegplanung gehört auch die  Landschaftsplanung. Sie ist auf allen Planungsebenen das zentrale Instrument zur Einhaltung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach dem Bundesnaturschutzgesetz.

  • Planungen und Gutachten vergeben wir an private Büros. Diese werden durch Fachleute im Referat 44 betreut, geprüft und koordiniert. Einige Projekte planen wir auch selbst.

Weitere Infos zur Bedarfsplanung erhalten Sie direkt auf den Seiten des Bundesverkehrswegeplans und Generalverkehrsplans.

 

Den Planungsprozess begleiten wir durch Öffentlichkeitsarbeit und frühzeitige Bürgerbeteiligung. Dazu organisieren wir zum Beispiel Informationsveranstaltungen, Bürgerforen oder Workshops. Auf unserer Internetseite informieren wir Bürgerinnen und Bürger zudem über aktuelle Planungen für eine frühzeitige Aufklärung der interessierten Bevölkerung.

Neben der Öffentlichkeit beteiligen wir die Träger öffentlicher Belange (TÖB), die Naturschutzverbände und die betroffenen Gemeinden.

 

Bürgerbeteiligung im Planungsprozess

Wann und wie werden die Bürger bei der Planung einer neuen Straße eingebunden? Am Beispiel der Planung einer Umgehungsstraße erfahren Sie dazu mehr in einem kurzen Infofilm

 

 

Damit die geplante Straße gebaut werden kann, benötigt sie ein Baurecht. In der Regel wird das Baurecht über ein Planfeststellungsverfahren erlangt. In Ausnahmefällen wird das Baurecht über ein planfeststellungsersetzendes Bebauungsplanverfahren (Mehr dazu: Bauleitplanung) herbeigeführt. Als Teil der Straßenbauverwaltung beantragt das Referat 44  die Durchführung des Verfahrens bei der Planfeststellungsbehörde, dem Referat 24 im Regierungspräsidium Stuttgart. Im Verfahren können die Planung eingesehen und Einwände der Betroffenen eingereicht werden. Das Verfahren endet mit einem Planfeststellungsbeschluss. Gegen diesen Beschluss können Rechtsmittel vor dem Verwaltungsgericht eingelegt werden. Erst nach der Rechtskraft des Planfeststellungsbeschlusses darf die Straße gebaut werden.

Mehr zum Prozess der Planfeststellung erhalten Sie hier.

Landschaft mit Kreisverkehr und Autobahn

Aktuelle Planungen

Eine Übersicht über alle aktuellen Planungsmaßnahmen finden Sie hier.

Laptop mit dem Begriff "Bürgerbeteiligung" auf dem Bildschirm

Aktuelle Onlinebeteiligung

Beteiligungsportale und Anmeldungen zu Infoveranstaltungen zu aktuellen Maßnahmen finden Sie hier.

Gelbe Glühbirne, umringt von Fragezeichen

Immer noch keinen Plan?

DTV, RAL, FFH, OD, CEF, Scoping: Die Straßen-, Radweg- und Landschaftsplanungen haben ihre ganz eigenen Begrifflichkeiten und Abkürzungen. Schauen Sie in unser Glossar und erhalten Sie Klarheit.

Bild zeigt Johann Achziger neben einem Radwegschild

Portrait Verkehrsplaner

Spannende und nicht alltägliche Berufe im öffentlichen Dienst gibt es viele. In Kooperation mit der BBBank stellen wir Ihnen die Vielfalt der Berufe im Öffentlichen Dienst vor. In diesem Video dreht sich alles um neue Wege. Johann Achziger, Verkehrsplaner, zeigt uns, was es bedeutet, eine ganz neue Kategorie von Radwegen im Land zu etablieren.

Hier geht's zum Video.

Bild zeigt Judith Kimmich mit einem Plan auf einer Wiese

Portrait Landschaftsplanerin

Spannende Berufe im öffentlichen Dienst gibt es viele. In Kooperation mit der BBBank stellen wir Ihnen gerne Judith Kimmich und ihre spannenden Aufgaben als Landschaftsplanerin vor. Sie sorgt dafür, dass beim Straßen- oder Radwegebau naturschutzrechtliche Belange ausreichend berücksichtigt werden.

Hier geht's zum Video.