Der Bereich Straßenverkehr umfasst die Verkehrssicherheit und die gewerberechtliche Ordnung für den Straßen- und als landesweite Vorortaufgabe den Schienenverkehr. Wesentlich sind auch Ausnahmegenehmigungen im Bereich der Straßenverkehrszulassungsordnung, die Ausweisung von Sonderrouten für Gefahrgut- und Schwertransporte, die Genehmigung des Linienverkehrs von Kraftomnibussen in kreisüberschreitenden Verkehrsverbünden und die Personenlinienverkehre ins Ausland. Auf Grundlage des Personenbeförderungsgesetzes ist dem Referat 46.1 die technische Aufsicht über Straßenbahnen und Oberleitungsbusse übertragen.
Wir üben die Fachaufsicht über die Straßenverkehrsbehörden der Kommunen und Landkreise in Fragen der Straßenverkehrsordnung, insbesondere auch in Angelegenheiten des Lärmschutzes aus.
Das Verkehrsreferat hat ein breites Aufgabenspektrum und bedient einen großen Kundenkreis: Unsere Kunden sind zum Beispiel Busunternehmer, Schwertransportunternehmer, ganz normale Fahrzeughalter, Taxifahrer, Gemeinden und die Landratsämter als Straßenverkehrsbehörden und Straßenverkehrszulassungsbehörden. Wir erteilen Genehmigungen, Erlaubnisse und Ausgleichszahlungen.
Busunternehmen, die in Verkehrsverbünden oder grenzüberschreitend fahren, erhalten von uns ihre Linienverkehrsgenehmigungen und Ausgleichszahlungen für die Beförderung von Schülern und schwerbehinderten Personen. Daneben bearbeiten wir Widersprüche von Taxi- und Mietwagenunternehmen, beschäftigen uns mit neuen Verkehrsdienstleistungen wie zum Beispiel On-demand-Verkehren und ihren Anbietern in diesem Segment.
Stadt- und Landkreise, Große Kreisstädte und Verwaltungsgemeinschaften als Verkehrsbehörden benötigen für bestimmte Maßnahmen, beispielsweise in Lärmschutzfragen unsere Zustimmung. Wir beraten die Landratsämter und Bürgermeisterämter bei Fragen zum Straßenverkehrsrecht. Dabei entscheiden wir auch über Streitfälle im sogenannten Widerspruchsverfahren. Wir genehmigen Veranstaltungen auf Straßen, wenn sie im Regierungsbezirk beginnen und über die Landesgrenze hinaus führen. Um Straßen, Brücken und sonstige Infrastruktur zu schützen, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und den Verkehrsfluss aufrecht zu erhalten, erteilen wir unsere Zustimmung für Fahrtrouten von Großraum- und Schwertransporten.
Wir betreuen als Kundenkreis Fahrzeughersteller und Zulieferer, Schwertransportunternehmer, ganz normale Fahrzeughalter, Gemeinden und Landratsämter als Straßenverkehrszulassungsbehörden und erteilen dabei verschiedenste Ausnahmegenehmigungen nach Bedarf. Einen besonderen Schwerpunkt bilden dabei die Ausnahmen von den Regeln der Straßenverkehrszulassungsordnung für Schwertransporte und für Erprobungsfahrzeuge. Die Landratsämter und Bürgermeisterämter beraten wir im Zusammenhang mit der Zulassung von Kraftfahrzeugen.
Im Referat beheimatet ist auch die Technische Aufsichtsbehörde für Straßen- und Stadtbahnen (TAB). Sie übt die Aufsicht gemäß der Bau- und Betriebsordnung für Straßenbahnen (BOStrab) und dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) aus. Die Zuständigkeit umfasst alle Schienenbahnen nach der BOStrab im gesamten Land Baden-Württemberg sowie den Oberleitungsbus in Esslingen am Neckar. Die TAB beaufsichtigt die Verkehrsbetriebe in den Fragen der Planung, des Baus, des Betriebes und der Fahrzeugtechnik.
Priorisierung
Kyra IhrigLeitende Regierungsdirektorin 0711 904-14600 kyra.ihrig@rps.bwl.de
Joachim HenrichsmeyerRegierungsdirektor 0711 904-14610 joachim.henrichsmeyer@rps.bwl.de