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Aufgaben der Abteilung 4
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Abteilung 4
12.06.2017
Baugrunderkundung zum Neubau der Neckarbrücke in Lauffen im Zuge der B 27 - Kampfmittelerkundung zur Freimessung der Untersuchungsstellen am Dienstag, 13. Juni 2017
Kurzzeitige halbseitige Sperrungen mit Ampelregelung
Das Regierungspräsidium Stuttgart plant im Auftrag des Bundes die Hauptuntersuchung zur Baugrunderkundung für den Ersatzneubau der Neckarbrücke in Lauffen im Zuge der B 27. Im Hinblick auf die Baugrunderkundung für die Endlage und die provisorische Seitenlage der Neckarbrücke sind am Dienstag, 13. Juni 2017 mehrere Kampfmittelbohrungen im Straßenkörper der B 27 zur Freimessung der 5-6 Untersuchungsstellen erforderlich.
Hierzu muss die B 27 kurzzeitig halbseitig gesperrt werden. Die Untersuchungen erfolgen im Schutze einer Ampelschaltung. Die Arbeitsstellen wechseln im Laufe des Tages mehrmals den Standort. Die eigentlichen Erkundungsbohrungen werden nach Kampfmittelfreigabe – voraussichtlich an vier Tagen im Juli 2017 – niedergebracht. Hierfür wird dann jeweils eine halbseitige Sperrung unter Ampelregelung je Erkundungspunkt im Straßenkörper erforderlich. Die genauen Informationen hierzu werden durch Pressemitteilung so bald wie möglich mitgeteilt.
Für die unvermeidlichen Beeinträchtigungen bittet das Regierungspräsidium um Verständnis. Aktuelle Informationen über Straßenbaustellen im Land können dem Baustelleninformationssystem (BIS) des Landes Baden-Württemberg unter
www.baustellen-bw.de
entnommen werden.
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