Als Referat mit dem Schwerpunkt Anlagensicherheit sind wir für alle Betriebsbereiche die unter die erweiterten Pflichten der Störfall-Verordnung fallen Genehmigungs- und Überwachungsbehörde. Zusätzlich betreuen wir in den o.g. Bereichen auch Betriebe, die unter die Grundpflichten nach Störfall-Verordnung fallen und IE-Betriebe (früher IVU-Anlagen). tätig in Betrieben der chemischen Industrie und bei großen Lagern für gefährliche Stoffe einschließlich Flüssiggas, die als Betriebsbereiche unter die Störfall-Verordnung fallen.
Wir sind außerdem zuständig für Fragen des Chemikalienrechts und der hierzu erlassenen Rechtsvorschriften wie z. B. Gefahrstoffverordnung oder Chemikalien-Klimaschutzverordnung für den Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Stuttgart.
Sonderaufgaben: Chemikalien-Klimaschutzverordnung, Asbest und Begasungerlaubnis.
Beispielsweise sind wir für den Regierungsbezirk Stuttgart zuständig für die Zertifizierung von Betrieben gemäß § 6 Chemikalien-Klimaschutzverordnung. Der Antrag auf Zertifizierung gemäß § 6 Chemikalien-Klimaschutzverordnung kann im Internet unter: www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de unter der Rubrik Formulare heruntergeladen werden.
Durch uns erfolgt die behördliche Anerkennung von Sachkundelehrgängen für den Umgang mit Asbest, die Abnahme der Asbestsachkundeprüfung in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Lehrgangsträger und die Zulassungen von Fachbetrieben für Abbruch- und Sanierungsarbeiten von schwach gebundenen Asbest.
Darüber hinaus erteilen wir Begasungserlaubnisse und stellen Befähigungsscheine aus.
Heidrun Paetzolt-SchmidtLtd. Regierungsdirektorin 0711 904-15460 heidrun.paetzolt-schmidt@rps.bwl.de
Frank KretschmerTechnischer Direktor 0711 904-15469 frank.kretschmer@rps.bwl.de