Strahlenschutz an Gymnasien im Regierungsbezirk Stuttgart

Ansprechpartnerin

Monica Hettrich

0711 904-17538
0711 904-17590
monica.hettrich@rps.bwl.de 

Sprechzeiten: Montag bis Mittwoch ganztägig, Donnerstag und Freitag vormittags 

Neue Rechtsverordnungen im Bereich Strahlenschutz sind:

  • Die EU-Richtlinie 2013/59/Euratom
  • Das Strahlenschutzgesetz StrlSchG2017
  • Die Strahlenschutzverordnung StrlSchV2018

Diese Regeln u.a. die Ernennung von Strahlenschutzbeauftragten durch die Strahlenschutzverantwortlichen und die sich ergebenden weiteren Pflichten.

Die Pflicht für Strahlenschutzbeauftragte, die entsprechende Fachkunde nachzuweisen, bleibt mit den neuen Regelungen ebenso bestehen wie die Pflicht zur Aktualisierung der Strahlenschutzfachkunde alle 5 Jahre. Dazu werden regelmäßige Kurse angeboten.