Neue Rechtsverordnungen im Bereich Strahlenschutz sind:
• Die EU-Richtlinie 2013/59/Euratom• Das Strahlenschutzgesetz StrlSchG2017• Die Strahlenschutzverordnung StrlSchV2018
Diese Rregeln u.a. die Ernennung von Strahlenschutzbeauftragten durch die Strahlenschutzverantwortlichen und die sich ergebenden weiteren Pflichten.
Die Pflicht für Strahlenschutzbeauftragte, die entsprechende Fachkunde nachzuweisen, bleibt mit den neuen Regelungen ebenso bestehen wie die Pflicht zur Aktualisierung der Strahlenschutzfachkunde alle 5 Jahre. Dazu werden regelmäßige Kurse angeboten.
StD´in Monica Hettrich 0711 904-17538 0711 904-17590 monica.hettrich@rps.bwl.de
Strahlenschutz- und Röntgenverordnung