Wir prüfen schulische Bildungsnachweise, die im Ausland oder in anderen Bundesländern erworben wurden, vergleichen diese mit schulischen Bildungsabschlüssen aus Baden-Württemberg (z.B. Hauptschulabschluss, Realschulabschluss/Fachschulreife, Fachhochschulreife, Hochschulreife) und stellen Bescheinigungen über die erworbene Qualifikation aus. Außerdem prüfen wir die Gleichwertigkeit der Ausbildung von Erzieherinnen/Erziehern, Kinderpflegerinnen/Kinderpflegern und Sportlehrerinnen/Sportlehrern im freien Beruf.
Wir sind nur dann für Sie zuständig, wenn Sie
Für Abschlüsse aus Baden-Württemberg sind wir jedoch nicht zuständig.
Sollten wir für Ihre Belange nicht zuständig sein, so wenden Sie sich bitte an die folgenden für ihren Fall zuständigen Stellen:
Studienbewerber ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die im Ausland einen Hochschulzugang erworben haben, richten ihre Bewerbung für ein Studium an
Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen Graurheindorfer Str. 157 53117 Bonn Telefon: 0228 501-0 Fax: 0228 - 501-777Homepage: Kultusministerkonferenz
Dies gilt nicht für die Anerkennung der beruflichen Qualifikation von Erzieher*innen, Kinderpfleger*innen und Diplom-/Sportlehrer*innen im freien Beruf.
Ministerium für Wissenschaft Forschung und Kunst Baden-Württemberg Königstraße 46 70173 StuttgartTelefon: 0711 279-0 Fax: 0711 279-3080Homepage: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Informationen zur Anerkennung von Berufsausbildungen im Ausland erhalten Sie hier.
die in Baden-Württemberg erworben wurde, ist das für den Wohnsitz zuständige Regierungspräsidium, Referat 76, zuständig.
dass ein in Baden-Württemberg ausgestelltes Zeugnis authentisch ist (Apostille),
Bitte lesen Sie unbedingt vorher das Merkblatt
Wichtige Hinweise zur Zeugnisanerkennung
Es muss mit Bearbeitungszeiten von mehreren Monaten gerechnet werden. Anfragen nach dem Stand der Bearbeitung, per E-Mail oder Telefon, verhindern eine zügige Bearbeitung der Anträge.
Zur Bearbeitung Ihres Antrags benötigen wir folgende Unterlagen: (Wichtig: Die eingereichten Unterlagen werden grundsätzlich nicht zurückgeschickt!)
Hinweis: In manchen Fällen sind weitere Unterlagen notwendig, die wir dann gesondert nachfordern. Bitte schicken Sie uns grundsätzlich keine Originale!
Eine lückenlose Aufstellung der Schul- und Hochschulausbildung ist für die Bearbeitung wichtig. Bitte füllen Sie daher das untenstehende Formular vollständig aus:
Im Falle der Anerkennung (positiver Bescheid) sind wir verpflichtet, eine Bearbeitungsgebühr von 100,00 Euro zu erheben (Gebührenordnung des Kultusministeriums Baden-Württemberg). Bei geringem Einkommen können die Gebühren erlassen werden.
Bitte schicken Sie kein Bargeld! Falls Gebühren fällig werden, erhalten Sie mit dem Anerkennungsbescheid die für die Überweisung erforderlichen Informationen.
Sie können Ihre Unterlagen an unsere Postadresse Regierungspräsidium Stuttgart schicken
Schule und Bildung Anerkennungsstelle Postfach 103642 70031 Stuttgart
oder zu unseren Besuchszeiten persönlich abgeben.
Unsere Dienststelle befindet sich im Regierungspräsidium Stuttgart, Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart im Erdgeschoss des Gebäudeteils C. Bitte melden Sie sich dort am Service-Point an. Unsere Besuchszeiten sind Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr. Beratung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Sollten Sie noch Fragen haben, erreichen Sie uns über dieses Kontaktformular oder per E-Mail über anerkennungsstelle@rps.bwl.de
Detaillierte Informationen zur Vergleichbarkeit Ihres Schulabschlusses finden Sie unter
0711 904-17170Fax: 0711 904-17192 anerkennungsstelle@rps.bwl.de
NN 0711 904-17170Fax: 0711 904-17192 anerkennungsstelle@rps.bwl.de
Kontaktformular für Terminvereinbarung