Das Certificate of Good Standing/Certificate of Current Professional Status (zu Deutsch „Unbedenklichkeitsbescheinigung“) bestätigt den rechtmäßigen Erhalt Ihrer Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der jeweiligen Berufsbezeichnung, sowie die Bestätigung, dass diese weder zum Ruhen gebracht – noch entzogen worden ist.
Zuständig für die Ausstellung des „Certificates of Good Standing“ für die Gesundheitsfachberufe, ist der jeweilige Regierungsbezirk. Die Zuständigkeit für die Ausstellung der Bescheinigung richtet sich nach dem Ort der letzten Beschäftigung. Das Regierungspräsidium Stuttgart ist innerhalb Baden-Württembergs nur zuständig, wenn der letzte Ort der Beschäftigung im Regierungsbezirk Stuttgart lag oder sofern noch keine Berufstätigkeit vorliegt, die Ausbildung im Regierungsbezirk Stuttgart absolviert wurde.
Für die Beantragung Ihres Certificates of good Standing beim Regierungsbezirk Stuttgart füllen Sie bitte das beigefügte Antragsformular vollständig aus und senden uns dieses an folgende Adresse postalisch zu:
Regierungspräsidium Stuttgart Referat 95 Nordbahnhofstr. 135 70191 Stuttgart
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr deutsches polizeiliches Führungszeugnis der Beleg Art „OB“ rechtzeitig beantragen (s. Seite 2 des Antragsformulars).
Das polizeiliche Führungszeugnis, können Sie bei Ihrem zuständigen Bürgerbüro beantragen, sofern Sie zurzeit wohnhaft in Deutschland sind.
Sollten Sie sich bereits im Ausland befinden, können Sie Ihr polizeiliches Führungszeugnis auch direkt über das Bundesamt für Justiz beantragen: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Ausland/Antrag/FAQ_node.html