„Die Grenzkontrollen der Bundespolizei und die von der Polizei Baden-Württemberg seit Ende letzter Woche im deutsch-französischen und deutsch-schweizerischen Grenzgebiet durchgeführten Verkehrs- und Personenkontrollen sollen dazu führen, den grenzüberschreitenden Verkehr auf das unabdingbar notwendige Maß zu begrenzen“, sagt der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl am heutigen Dienstag (17. März 2020): „Es geht darum, Infektionsketten abzuschneiden und die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Wenn Personen mit Krankheitsanzeichen angetroffen werden, erfolgt eine unmittelbare Kontaktaufnahme mit den Gesundheitsbehörden, damit die weiteren Maßnahmen ergriffen werden können.“
„Wir treffen die Maßnahmen konsequent, aber mit Augenmaß. Deshalb gibt es etwa für Pendler Ausnahmen. In Abstimmung mit den Kommunalen Landesverbänden und dem Regierungspräsidium Freiburg haben wir nun folgendes Verfahren festgelegt:
Hinweis: Die Grenzübertrittsbescheinigung ist online verfügbar unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Documents/Grenzübertrittsbescheinigung-Baden-Württemberg.pdf.
Eine besondere Situation liege beim Euro Airport Basel-Mulhouse-Freiburg vor, der sich im Risikogebiet Grand Est befindet. Auch hier gelten grundsätzlich die Empfehlungen der Landesregierung, nicht in die Region einzureisen. Allerdings ist es aus Sicht des Regierungspräsidiums Freiburg vertretbar, dass, solange der Flugbetrieb aufrechterhalten wird, Fluggäste abgeholt und zurück nach Deutschland gebracht werden können. Die Fluggäste werden gebeten, bei der Ankunft im Euro Airport die von den Gesundheitsbehörden empfohlenen Verhaltensweisen zu beachten.
Bei Fragen zur Ein- und Ausreise sowie zum Grenzübertritt hat die Bundespolizei Informationen auf dieser Webseite hinterlegt: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html#doc13738352bodyText3.
Quelle: Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg