Die baden-württembergische Landesregierung hat gestern (22. September 2020) Änderungen an der Corona-Verordnung des Landes beschlossen. Die Geltungsdauer der Corona-Verordnung wird bis zum 30. November 2020 verlängert. Unabhängig von der Laufzeit der Corona-Verordnung werden die Regelungen für Veranstaltungen und Betriebsverbote laufend im Hinblick auf das aktuelle Infektionsgeschehen überprüft und gegebenenfalls umgehend angepasst. Die wesentlichen Änderungen sind nachfolgend aufgelistet:Mund-Nasen-BedeckungAb 30. September 2020 gilt die Pflicht zum Tragen einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung
Attestpflicht bei Befreiung von Maskenpflicht Wer aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen kann, muss dies nun in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen (§ 3 Absatz 2 Nummer 2).Zutritts und TeilnahmeverbotBei Verstoß gegen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot (§ 7 Absatz 1 Nummer 3).Weitere Änderungen
Die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – Corona-VO) in der ab 30. September 2020 gültigen Fassung finden Sie hier:www.baden-wuerttemberg.de/corona-verordnung
Quelle: Staatsministerium