Heute (8. Dezember) tritt die neue Corona-Verordnung Schule in Kraft. Neu sind darin die Regelungen für Schulen in Stadt- und Landkreisen mit besonders hohen Inzidenzwerten. Ziel der Neuregelung ist, im Einzelfall einen Wechselbetrieb zwischen Präsenzunterricht und Fernunterricht zu ermöglichen. Hier die Regelungen im Überblick:
Im Rahmen der so genannten „Hotspot-Strategie“ des Landes werden darüber hinaus die Gesundheitsämter ab einer 7-Tages-Inzidenz von 200 je 100.000 Einwohnern pro Woche und gleichzeitig diffusem Infektionsgeschehen für die Stadt- und Landkreise per Allgemeinverfügung regeln, dass die öffentlichen und privaten Sportstätten und Schwimmbäder auch für den Schulsport zu schließen sind.Darüber hinaus wurden in der neuen Corona Verordnung Schule die Regelungen zum Zutritts- und Teilnahmeverbot angepasst. Aufgrund der landesweit neuen Quarantänebestimmungen verringert sich auch in Schulen die Dauer des Zutritts- und Teilnahmeverbots nach Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person von 14 auf 10 Tage.Gesundheitsbestätigungen in Schulen und Kitas nicht mehr erforderlichNeu ist außerdem, dass eine Erklärung der Erziehungsberechtigten zum Gesundheitszustand der Schülerinnen und Schüler an Schulen sowie in Kitas nicht mehr verlangt wird. Diese Selbsterklärung, die zusätzlichen Verwaltungsaufwand mit sich gebracht hatte, ist zwischenzeitlich aufgrund der bestehenden Regelungen für Ein- und Rückreisende entbehrlich und muss somit nach den Weihnachtsferien nicht mehr erneut vorgelegt werden. Die Corona-Verordnung Schule sowie die Corona Verordnung Kita wurden entsprechend angepasst.
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