Bibliotheksförderprogramm zur Verbesserung der Bibliotheksversorgung im ländlichen Raum
Lücken im Netz von Bibliotheken in den ländlichen Räumen zu schließen, ist das Ziel eines Förderprogramms des Landes. 60.000 Euro stehen in diesem Jahr zur Verfügung. Gefördert werden können in Kommunen mit bis zu 8.000 Einwohnerinnen Konzepte mit klarer Umsetzungsperspektive, Investitionen in Ausstattung, Software, E-Medien, Projekte zur digitalen Teilhabe und mobilen Bibliotheksarbeit und professionell begleitete Konzeptentwicklungen. Die Projekte müssen im Zeitraum vom 1. September bis 31. Dezember 2025 umgesetzt werden. Die Förderung des Landes beträgt mindestens 1.500 Euro und maximal 7.500 Euro. Eine Mitfinanzierung der beteiligten Kommunen in Höhe von mindestens 50 Prozent des beantragten Landeszuschusses wird vorausgesetzt. Die Fachstellen für das öffentliche Bibliothekswesen bei den Regierungspräsidien Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen betreuen das Programm. Dort sind auch die Förderanträge einzureichen. Die Mittel stammen zur Hälfte aus dem Landeshaushalt, zur anderen Hälfte aus dem kommunalen Finanzausgleich.
Bewerbungsfrist ist der 15. Juli 2025.