Pressemitteilung

Bahnprojekt Stuttgart – Ulm im Bereich Stuttgart – Wendlingen, Planfeststellungsabschnitt 1.5 „Zuführung Feuerbach und Bad Cannstatt“, 17. Planänderung

Gegenstand des 17. Planänderungsverfahrens sind bauzeitliche und anlagebedingte Änderungen im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen für das westliche Widerlager der im Rahmen der Zuführungen von Bad Cannstatt zum Stuttgarter Hauptbahnhof zu errichtenden Eisenbahnbrücken über den Neckar (Fernverkehr und S-Bahnen), die offene Bauweise des Rosensteinportals, der dazwischen befindliche Dammbereich sowie die Rettungszufahrt zum Rosensteinportal. Dabei wird die Topographie (Hanglage) im Bereich der Neckar-Baustraße berücksichtigt sowie noch ausstehende Forderungen der Branddirektion Stuttgart in Bezug auf die Rettungszufahrt umgesetzt. Weitere brandschutztechnische Änderungen sind unter anderem die geänderte Lage des Rettungsplatzes im Bereich des Wilhelma-Parkplatzes aufgrund des B10-Rosensteintunnels und die geänderte Lage des Löschwasserrückhaltebeckens, um im Ereignisfall die Entwässerung an das öffentliche Kanalsystem zu gewährleisten.

Die Bahn optimiert in Abstimmung mit der Landeshauptstadt Stuttgart die Baustellenzufahrt im südlichen Bereich in die Cannstatter Straße und Neckartalstraße. Hier wird - anstelle der ehemals geplanten Schleife – die Querung der Stadtbahngleise direkt hinter die Verzweigung der Gleise verlegt und damit die Baustraße verkürzt.

Die fortgeschrittene Planung erfordert auch einen geänderten Verbau der offenen Bauweise für das Rosensteinportal.

Im Zuge des Änderungsverfahrens im Bereich des Rosensteinportals muss die Vorhabenträgerin zudem den Landschaftspflegerischen Begleitplan überarbeiten, der Bestandteil der Planunterlagen ist. Darin werden Eingriffe in besiedelte Habitate nach Anhang IV der FFH-Richtlinie streng geschützter Arten berücksichtigt und die artenschutzrechtlichen Konflikte abgehandelt. Die erforderlichen Kohärenzsicherungsmaßnahmen zur Kompensation des potentiellen Habitatsverlustes der FFH-Art Juchtenkäfer befinden sich im Waldgebiet Schönbuch in der Stadt Waldenbuch im Umfeld der „Neuweiler Viehweide“. Hier werden vier Flächen naturschutzfachlich aufgewertet, u. a. durch die Freistellung potentieller Brutbäume, Höhlenmaturierungen und die Förderung lichter Eichenbestände.

Die Ersatzmaßnahme für die weiteren vorhabensbedingten Eingriffe im Rahmen des vorliegenden Änderungsverfahrens liegt in der Gemeinde Schechingen im Ostalbkreis. Dort wird eine Grünlandfläche mit alten Obstbäumen naturschutzfachlich aufgewertet.
Die entsprechenden Flächen für Kohärenzsicherungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind ebenfalls Gegenstand dieses 17. Planänderungsverfahrens.

Auf der angeschlossenen Planskizze sind die geplanten Maßnahmen im Bereich des Rosensteinportals dargestellt.

Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens wird das Eisenbahn-Bundesamt als Planfeststellungsbehörde über die Zulässigkeit der vorgesehenen Planänderungen entscheiden.

Die geänderten Planunterlagen der DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH werden in der Zeit von Montag, 13. Juni 2016 bis einschließlich Dienstag, 12. Juli 2016 in den betroffenen Städten und Gemeinden (Landeshauptstadt Stuttgart, Gemeinde Schechingen und Stadt Waldenbuch) öffentlich ausliegen. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis einschließlich 26. Juli 2016 Einwendungen gegen die Planung einlegen. Die Träger öffentlicher Belange und die Umweltvereinigungen erhalten ebenfalls bis 26. Juli 2016 die Gelegenheit, eine Stellungnahme abzugeben.

Die Unterlagen können ab Beginn der Auslegung auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart aufgerufen werden (www.rp-stuttgart.de).

Bekanntmachungstext (pdf, 30 KB)
Bekanntmachugnsskizze (pfd, 1.1 MB)