Pressemitteilung

Gemeinsame Katastrophenschutzübung der Regierungspräsidien Stuttgart und Tübingen mit den Landkreisen Böblingen, Esslingen, Reutlingen und Tübingen und der Unterstützung weiterer 9 Stadt- und Landkreise erfolgreich beendet

​Im Naturpark Schönbuch hat am heutigen Samstag (14. Oktober) eine gemeinsame Katastrophenschutzgroßübung der Regierungspräsidien Stuttgart und Tübingen mit den Landkreisen Böblingen, Esslingen, Reutlingen und Tübingen stattgefunden. Unterstützt wurden die von den fiktiven Unglücken hauptbetroffenen vier Landkreise von Einheiten aus den Landkreisen Bodenseekreis, Göppingen, Heidenheim, Hohenlohe, Ostalbkreis, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis und Zollernalbkreis sowie der Stadt Ulm.

Als Rahmen dieser Übung wurde eine langanhaltende Hitzewelle angenommen. Ausgehend davon kam es beispielsweise zu lokalen Stromausfällen, Trinkwasserknappheit, gesundheitlichen Problemen bei Mensch und Tier sowie zu einer großflächigen Waldbrandlage.

Der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl war an einer der Einsatzstellen vor Ort und zeigte sich beeindruckt: „Katastrophen machen keinen Halt an Grenzen. Deshalb muss die reibungslose Zusammenarbeit aller Behörden und Organisationen zu jeder Zeit gewährleistet sein. Solche Übungen sind unerlässlich. Ich konnte mir einen Eindruck davon verschaffen, wie unter schwierigen Bedingungen, in schwierigem Gelände schnell und effektiv gearbeitet wurde, um Menschen aus einer Notlage zu retten und ihnen zu helfen. Mein großer Dank und Respekt gilt den über zweitausend beteiligten Einsatzkräften, die auch im Ernstfall bereit wären, ihre Gesundheit und ihr Leben zur Rettung anderer einzusetzen.“

Der Stuttgarter Regierungspräsident Wolfgang Reimer begleitete die Übung vor Ort und dankte den rund 2.300 haupt- und ehrenamtlich Tätigen für ihr hohes Engagement: „Die Übung zeigt die Leistungsfähigkeit aller beteiligten Katastrophenschutzeinheiten. Wir haben bereits 2015 in kleinerem Umfang die landkreisübergreifende Zusammenarbeit geübt. Dieses Mal waren allerdings zwei Regierungsbezirke und 13 Landkreise beteiligt. Zu Lande, zu Wasser und in der Luft haben Sie gezeigt wozu sie in der Lage sind, um Menschen in Not zu helfen. In vier Landkreisen und an zehn Schadensstellen wirkten die unterschiedlichsten Beteiligten Hand in Hand, um unvorhergesehene Unglückssituationen zu bewältigen, von denen wir hoffen, dass sie so nie eintreten werden.“

Auch der Tübinger Regierungspräsident Klaus Tappeser war bei der Übung vor Ort und lobte die Einsatzkräfte: „Die Übung hat eindrucksvoll gezeigt, dass sich bei einer großen Anzahl von Verletzten und anderen Großschadenslagen eine landkreisübergreifende Hilfeleistung bewährt. Ich bin beeindruckt von der Professionalität, mit der die hauptsächlich ehrenamtlichen Einsatzkräfte gehandelt haben. Sie können zu Recht stolz sein auf ihre Leistungen und Fähigkeiten!“

An der Übung nahmen rund 2.300 Einsatzkräfte, u.a. aus den Bereichen Feuerwehr, Deutsches Rotes Kreuz, Malteser Hilfsdienst, Bundesverband Rettungshunde, Deutsche Lebensrettungsgesellschaft, Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, Bundeswehr und Polizei, mit 350 Einsatzfahrzeugen teil. Auch das Zusammenspiel mit Kliniken, Landwirten, Forst und Naturschutz wurde geübt. Der Schwerpunkt lag dabei auf der Zusammenarbeit von haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräften unterschiedlicher Hilfsorganisationen im Rahmen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr bei Eintritt eines Großschadenereignisses.

Um die Situation so real wie möglich darzustellen, wurden über den gesamten Schönbuch an acht unterschiedlichen Brandstellen Realfeuer (Altholz- und Reisighaufen in großflächigen Wiesen) angezündet und deren Bekämpfung geübt. Es wurden keine Waldflächen in Brand gesetzt und Rücksicht auf die naturschutzrechtlichen Belange genommen. Zudem wurde die Versorgung einer großen Anzahl von Verletzten – teils Schwerverletzten – im Rahmen eines so genannten Massenanfalls von Verletzten (MANV) geübt. Dabei mussten an vier unterschiedlichen Einsatzörtlichkeiten jeweils rund 50 Verletzte mit Verletzungen unterschiedlicher Schweregrade sachgerecht versorgt und in Kliniken transportiert werden.

Übungsszenario (pdf, 253 KB)

Allgemeine Hintergrundinformationen

Der Katastrophenschutz (KatS) ist eine landesrechtliche Organisationsform der kommunalen und staatlichen Verwaltungen in den Ländern zur Gefahrenabwehr bei Katastrophen, bei der alle an der Gefahrenabwehr beteiligten Behörden, Organisationen und Einrichtungen unter einheitlicher Führung durch die örtlich zuständige Katastrophenschutzbehörde zusammenarbeiten.

Die Leitungen der Katastrophenschutzbehörden sind entsprechend den landesrechtlichen Vorschriften die Landräte in den Kreisen und die Oberbürgermeister in den kreisfreien Städten, die für den Katastrophenschutz zuständigen Ministerien sowie ggf. die mittleren staatlichen Verwaltungsebenen (Regierungspräsidien) in den Ländern.

Die Katastrophenschutzbehörden haben die Aufgabe, die Bekämpfung von Katastrophen vorzubereiten, Katastrophen zu bekämpfen und bei der vorläufigen Beseitigung von Katastrophenschäden mitzuwirken (Katastrophenschutz). Sie haben dazu die Maßnahmen zu treffen, die nach pflichtmäßigem Ermessen erforderlich erscheinen.

Die Katastrophenschutzbehörden in BW sind dreigliedrig organisiert:
 

  1. Untere Katastrophenschutzbehörden sind die Landratsämter und die Bürgermeisterämter der Stadtkreise als untere Verwaltungsbehörden.
  2. Höhere Katastrophenschutzbehörden sind die Regierungspräsidien.
  3. Oberste Katastrophenschutzbehörde ist das Innenministerium.


Die unteren Katastrophenschutzbehörden sind in der Regel für den Katastrophenschutz zuständig. Sie können auch in den Fällen, in denen die höhere oder die oberste Katastrophenschutzbehörde sachlich zuständig ist, in ihrem Bezirk betraut werden.

Die höheren Katastrophenschutzbehörden sind sachlich zuständig für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen sowie für Katastrophenschutzaufgaben, die sich über den Bezirk einer unteren Katastrophenschutzbehörde hinaus erstrecken.

Die oberste Katastrophenschutzbehörde ist für Katastrophenschutzaufgaben sachlich zuständig, die sich über einen Regierungsbezirk hinaus erstrecken.

Als vorbereitende Maßnahmen haben die Katastrophenschutzbehörden insbesondere regelmäßige Übungen unter einheitlicher Führung durchzuführen.

Zur Sicherstellung einer effektiven und effizienten Bekämpfung von Großschadensereignissen und Katastrophen sind Übungen unerlässlich. Nur durch Übungen sind auch Schwachstellen in den Katastrophenschutz-Planungen zu erkennen und rechtzeitig zu bereinigen. Deshalb behält die Durchführung von Katastrophenschutzübungen – auch vor dem Hintergrund zunehmender Naturkatastrophen und anderer Gefahren – hohe Priorität.

Die Regierungspräsidien führen als höhere Katastrophenschutzbehörden regelmäßig Übungen in den unterschiedlichen Zuständigkeitsbereichen durch, wie bspw. Tierseuchen- oder Hochwasserübungen, gemeinsame Übungen von Feuerwehr und Rettungsdiensten bei Großschadenslagen.

Weitere Informationen auf der Homepage des Regierungspräsidiums Stuttgart

Allgemeine Informationen zum Katastrophenschutz über die Internetseite des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg