Pressemitteilung

Infrastrukturförderung nach dem LGVFG (Rad- und Fußverkehr) und dem Bundesprogramm „Stadt & Land“

Land und Bund fördern den Lückenschluss des Neckartalradwegs zwischen Rossneckarbrücke und dem historischen Pliensauturm (Landkreis Esslingen)

Bild zeigt zwei aufeinanderliegende Aktenordner einmal mit der Beschriftung Förderung und einmal mit der Beschriftung Projekte

Regierungspräsidentin Susanne Bay: „Mit dieser Förderung unterstützen wir den Ausbau des RadNETZ vor Ort und bringen so die Mobilitätswende voran“

Das Land und der Bund unterstützen die Stadt Esslingen am Neckar beim Ausbau ihrer Radinfrastruktur. Die für den örtlichen und überörtlichen Radverkehr bisher bestehende Lücke des Neckartalradwegs zwischen Rossneckarbrücke und dem historischen Pliensauturm wird beseitigt. Die Förderung des Vorhabens beträgt insgesamt rund 2,6 Millionen Euro.

Regierungspräsidentin Susanne Bay erklärte: „Mit dieser Förderung unterstützen wir die Stadt Esslingen bei der Umsetzung des Neckartalradwegs zwischen Rossneckarbrücke und dem historischen Pliensauturm als Lückenschluss des Radfernwanderwegs und dem RadNETZ Baden-Württemberg. Die regelkonforme Umsetzung des Neckartalradwegs ist für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer ein echter Gewinn, egal ob sie pendeln oder in der Freizeit radeln.“

Seit Ende Juli 2024 laufen die Bauarbeiten an der Strecke, der Abschluss der Arbeiten ist aktuell für Ende 2025 vorgesehen. Die Kosten für den Lückenschluss des Neckartalradwegs in Esslingen/Neckar belaufen sich insgesamt auf rund 3,2 Millionen Euro.

Hintergrundinformationen:

Die Fördersumme von 2.555.391,03 Euro setzt sich wie folgt zusammen:

Mit einer Förderung von 723.911,90 Euro aus dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) unterstützt das Land die Maßnahme der Stadt. Das LGVFG ist das zentrale Instrument zur Förderung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur im Land. Damit soll das bestehende lückenhafte Radverkehrsnetz attraktiver und sicherer gestaltet und flächendeckend ausgebaut werden. Informationen dazu sind auf dem gemeinsamen Themenportal der Regierungspräsidien Baden-Württemberg abrufbar: www.rp.baden-wuerttemberg.de > Wirtschaft > Förderprogramme > Förderbereich Mobilität, Verkehr- Straßen > Förderprogramm Rad- und Fußverkehr.

Der andere Teil der Förderung in Höhe von 1.831.479,13 Euro der Zuwendung wird über das Sonderprogramm „Stadt und Land“ mit Bundesmitteln finanziert. Mit dem Sonderprogramm des Bundes „Stadt und Land“ soll mehr Verkehr auf den klimafreundlichen Radverkehr verlagert werden – auch im ländlichen Raum. Die Finanzhilfen des Bundes sollen für Investitionen in die Fahrradinfrastruktur eingesetzt werden, die die Attraktivität und Sicherheit des Radfahrens erhöhen und zum Aufbau einer möglichst flächendeckenden und getrennten Radinfrastruktur beitragen. Informationen dazu finden Sie beim zuständigen Bundesministerium: www.bmdv.bund.de.