Pressemitteilung

Luftreinhalteplan Remseck a. N.

​Das Regierungspräsidium Stuttgart stellt für Remseck a.N. einen Luftreinhalteplan aufgrund überschrittener Immissionsgrenzwerte von Stickstoffdioxid auf. Dieser enthält die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte. Aufgabe der Luftreinhalteplanung ist die Verbesserung der Luftqualität betroffener Bewohner durch verursacherbezogene Maßnahmen, die zur Einhaltung von Immissionsgrenzwerten führen. Sie ist kein Instrument zur Lösung von Verkehrsproblemen.

Das noch im Entwurf des Plans vorgesehene Lkw-Durchfahrtsverbot auf der Remstalstraße in Neckarrems sollte ohnehin auf das Jahr 2017 befristet werden, um in der Remstalstraße den Grenzwert für Stickstoffdioxid im Jahr 2017 einzuhalten. Für das Jahr 2018 soll nach den vorliegenden gutachterlichen Berechnungen in der Remstalstraße auch ohne diese Maßnahme der Grenzwert eingehalten werden. Dies ergibt sich daraus, dass die stetig fortschreitende Flottenmodernisierung, bei der ältere, stark emittierende Fahrzeuge durch emissionsarme Fahrzeuge mit neuester Euro-Norm ersetzt werden, einen allgemeinen Trend zur Minderung der Stickstoffdioxidbelastung zur Folge hat. Ein Durchfahrtsverbot aus Luftreinhaltegründen wäre spätestens dann nicht mehr möglich.

Im Falle eines Lkw-Durchfahrtsverbots auf der Remstalstraße würde starker Verlagerungsverkehr unter anderem auch auf den Ausweichstrecken in benachbarten Ortschaften entstehen, wo bereits jetzt schon Überschreitungen von Immissionsgrenzwerten (Lärm oder Luftschadstoffe) vorhanden sind.
Aufgrund der im Rahmen der Entwurfsauslegung vorgebrachten Einwendungen gegen das Lkw-Durchfahrtsverbot auf der Remstalstraße wurden weitere Alternativen wie die nun beabsichtigte Dosier-Signalanlage geprüft. Sofern damit die Grenzwerte im Jahr 2017 eingehalten werden können, wofür ein ergänzendes Gutachten spricht, ist diese Maßnahme als „milderes Mittel“ gegenüber dem LKW-Durchfahrtsverbot zwingend zu wählen.

Zur bestmöglichen Wirkung der Dosier-Signalanlage, die einen  gleichmäßigen Verkehrsfluss in der dortigen Ortslage sicherstellen soll, ist auf dem betroffenen Streckenabschnitt auch ein Tempolimit vorgesehen. Die abschließende gutachterliche Bewertung steht jedoch noch aus.