Pressemitteilung

Netzverstärkung im Raum Main-Tauber - Regierungspräsidium Stuttgart erlässt Planfeststellungsbeschluss

​Das Regierungspräsidium Stuttgart hat in diesen Tagen den Planfeststellungsbeschluss für die Netzverstärkung im Raum Main-Tauber erlassen. Vorhabenträger sind die TransnetBW GmbH und die Netze BW GmbH.

Der Planfeststellungsbeschluss umfasst die Errichtung und den Betrieb von zwei neuen 110-kV-Stromkreisen im Regierungsbezirk Stuttgart. Ein Stromkreis wird auf der Leitungsanlage (LA) Kupferzell - Rittershausen (LA 0348) und ein weiterer Stromkreis auf der Anlage Stalldorf – Königshofen (LA 0106) aufgelegt. Dazu wird auf der LA 0348 die Traverse III von Mast 86 bis Mast 113 installiert und der bestehende 110-kV-Stromkreis von der Traverse I und II auf die Traverse III verlegt. Auf die Traverse III wird dann der neue 110-kV-Stromkreis von Mast 84 bis 113 aufgelegt und das bestehende Erdseil erneuert. Auf der LA 0106 wird zwischen dem 110-kV-Umspannwerk Königshofen und Mast 25 sowie zwischen Mast 11 bis Mast 17 ein zweiter 110-kV-Stromkreis errichtet. Hierfür wird ein bisher ungenutzter Gestängeplatz der bestehenden Leitungsanlage verwendet. Darüber hinaus wird auch das bestehende Erdseil erneuert.

Durch die Errichtung der 110-kV-Stromkreise wird die Aufrechterhaltung der Netzstabilität gewährleistet und zudem der weitere Zubau an erneuerbaren Energien ermöglicht.

Als naturschutzrechtlicher Ausgleich für die Eingriffe des Vorhabens in die Natur und Landschaft ist u.a. vorgesehen, die baubedingt in Anspruch genommenen Waldflächen nach Beendigung der Baumaßnahme wiederaufzuforsten. Zudem wird zur Beibehaltung eines geschlossenen Waldbestands bei Gehölzeinschlag die Naturverjüngung gefördert und ggf. durch Initialplanzungen ergänzt.

Der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen werden in der Zeit von Montag, 02.10.2017 bis einschließlich Montag, 16.10.2017 bei den Gemeinden Igersheim und Wittighausen sowie den Städten Weikersheim und Lauda-Königshofen zur Einsicht ausgelegt. Zeit und Ort der Auslegung werden vorher ortsüblich bekannt gemacht.

Darüber hinaus können der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen mit Beginn der Auslegung auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (www.rp-stuttgart.de) unter Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24 > Planfeststellungen > Aktuelle Planfeststellungsbeschlüsse eingesehen werden. Der Bekanntmachungstext ist auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter „Bekanntmachungen“ abrufbar.

Planskizze (pdf, 160 KB)