Das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) ist kommunalrechtliche Aufsichtsbehörde über die Stadt- und Landkreise sowie die Großen Kreisstädte im Regierungsbezirk Stuttgart. In dieser Funktion überprüft das RPS auch die Gültigkeit von Oberbürgermeisterwahlen. Die Prüfung der Wahl in Schwäbisch Gmünd ist nun abgeschlossen. Die Wahl ist gültig.
Die Oberbürgermeisterwahl der Stadt Schwäbisch Gmünd ist gültig. Dies bestätigte Regierungspräsidentin Susanne Bay: „Das Ergebnis der amtlichen Wahlprüfung liegt nun vor: Die Wiederwahl von Richard Arnold ist gültig.“
Innerhalb der gesetzlichen Einspruchsfrist seien keine Einsprüche eingegangen. Die rechtliche Prüfung des Wahlgangs am Sonntag, 11. Mai 2025, habe keine Beanstandungen ergeben. Damit stehe der Wiederverpflichtung von Richard Arnold nichts mehr im Wege, so die Regierungspräsidentin weiter.
Richard Arnold wurde im ersten Wahlgang am Sonntag, 11. Mai 2025, bei einer Wahlbeteiligung von 38,7 Prozent mit 74,83 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen gewählt. Er hatte eine Gegenkandidatin und einen Gegenkandidaten.