Pressemitteilung

Verlängerung der S-Bahnstrecke von Filderstadt-Bernhausen nach Neuhausen auf den Fildern / Regierungspräsidium führt Planänderungsverfahren durch

Das Regierungspräsidium Stuttgart führt im Planfeststellungsverfahren für die Verlängerung der S-Bahnstrecke von Filderstadt-Bernhausen nach Neuhausen auf den Fildern ein Planänderungsverfahren durch. Vorhabenträgerin ist die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB AG).

Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens, das im März 2017 eingeleitet wurde, ist die Verlängerung der S-Bahnstrecke von Filderstadt-Bernhausen nach Neuhausen auf den Fildern. Derzeit endet die S-Bahn der Linie S2 am Bahnhof Filderstadt in Filderstadt-Bernhausen. Die Neubaustrecke der S-Bahn soll in Filderstadt-Bernhausen in einem neuen Tunnel und anschließend auf der ehemaligen Filderbahntrasse teilweise in einer Troglage (abgesenkt) verlaufen. Sie soll über einen Haltepunkt in Sielmingen im Bereich der Bahnhofstraße sowie einen Bahnhof in Neuhausen westlich der Wilhelmstraße zwischen Bahnhofstraße und Robert-Bosch-Straße verfügen.

Von Bernhausen bis zur Gemarkungsgrenze zwischen Sielmingen und Neuhausen soll die S-Bahnstrecke zweigleisig, wenige Meter nach der Grenze auf Gemarkung Neuhausen dann eingleisig verlaufen. In Neuhausen wird die eingleisige Strecke etwa 380 Meter auf drei Gleise erweitert, bevor sie an Prellböcken westlich der Wilhelmstraße endet. Es ist vorgesehen, die heute in Filderstadt-Bernhausen endenden Züge künftig bis nach Neuhausen zu führen. Um Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch das Vorhaben soweit wie möglich zu vermeiden beziehungsweise zu kompensieren, sind landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen wie die Vergrämung von bodenbrütenden Vogelarten, die Vergrämung und Umsiedlung von Zauneidechsen, die Aufwertung von Habitatflächen für Zauneidechsen, die Pflanzung von Bäumen sowie Maßnahmen zur Gewässerrenaturierung am Bombach vorgesehen.

Die SSB AG hat im Zuge des Verfahrens ihre Planung überarbeitet und mehrere Planänderungen vorgesehen. Unter anderem soll es tagsüber voraussichtlich bis Neuhausen zu einer Verdichtung des S-Bahn-Angebotes auf einen 15-Minuten-Takt kommen. Die Neubaustrecke soll dabei als Hauptbahn eingestuft werden. In Bernhausen soll ein Feldweg direkt an die Nürtinger Straße angebunden werden. Aufstellflächen für Rettungsfahrzeuge im Bereich der Heubergstraße und der provisorische Radweg sollen verschoben werden. Zwischen Bernhausen und Sielmingen soll eine neue Leerrohrquerung für die Bewässerung der Felder entstehen. Im Bereich der Bahnhofstraße 82 in Sielmingen soll ein neuer Kanal gebaut werden und im nördlichen Teil der Mercedesstraße sollen Stellplätze wegfallen. In Neuhausen unterhalb der Bernhäuser Straße soll das Regenrückhaltebecken auf landwirtschaftlichen Flächenentfallen, stattdessen soll ein Entwässerungskanal zum weiter südlich gelegenen kommunalen Regenrückhaltebecken gebaut werden.

Des Weiteren soll das Betriebsgebäude am Bahnhof Neuhausen verschoben werden. Am Bahnhof Neuhausen ist eine neue Bahnsteigüberdachung vorgesehen. Zudem soll die Lage der Rigolenboxen und der Entwässerungskanal zur Regenrückhaltung angepasst werden. Darüber hinaus wurden Fachgutachten, wie Brandschutzkonzept, Verkehrslärmgutachten, Baulärm- und Bauerschütterungsgutachten, Umweltverträglichkeitsstudie, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, landschaftspflegerischer Begleitplan überarbeitet. Außerdem wurde das Grunderwerbsverzeichnis korrigiert und geändert.

Die überarbeiteten Planunterlagen können von 20. Mai bis einschließlich 19. Juni 2019 bei der Stadtverwaltung Filderstadt und der Gemeindeverwaltung Neuhausen auf den Fildern eingesehen werden. Bis einschließlich 3. Juli 2019 haben die von der Planänderung erstmals oder stärker als bisher betroffenen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Einwendungen gegen den (geänderten) Plan zu erheben. Zeit und Ort der Auslegung werden vorher ortsüblich bekannt gemacht.

Zusätzlich können die überarbeiteten Planunterlagen ab Beginn der Auslegung bis zum Ende der Einwendungsfrist auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (www.rp-stuttgart.de) unter Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24 > Planfeststellungen > Aktuelle Planfeststellungsverfahren eingesehen werden. Maßgeblich ist der Inhalt der ausgelegten Unterlagen. Der Bekanntmachungstext ist auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter „Bekanntmachungen“ abrufbar. 

Bekanntmachungstexte (zip, 207 KB)