Pressemitteilung

Bekanntmachung der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Ludwigsburg

Öffentliche Auslegung des endgültigen Plans von Montag, 16. Mai 2022, bis einschließlich Montag, 30. Mai 2022

Laptop mit Schriftzug Luftreinhaltung und Paragraphenzeichen

Laptop mit Schriftzug Luftreinhaltung und Paragraphenzeichen

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat die 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Regierungsbezirk Stuttgart – Teilplan Ludwigsburg –fertiggestellt. Der Plan wurde heute (13. Mai) amtlich bekanntgemacht.

Der Plan enthält folgende Maßnahmen:

M 1     Zuflussregulierung im Bereich der Schlossstraße
M 2     Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Schlossstraße
M 3     Einsatz von Filtersäulen, sogenannte Filter Cubes
M 4     Einführung von Busfahrstreifen
M 5     Parkraumbewirtschaftung

Nähere Informationen können dem Luftreinhalteplans entnommen werden. Dieser wird zur allgemeinen Einsichtnahme von Montag, 16. Mai 2022, bis einschließlich Montag, 30. Mai 2022, bei der Stadt Ludwigsburg und beim Regierungspräsidium Stuttgart öffentlich ausgelegt.

Im genannten Zeitraum kann der Plan bei der Rathausinformation derStadt Ludwigsburg, Wilhelmstr. 11, 71638 Ludwigsburg, zu den folgenden Öffnungszeiten eingesehen werden: Montag bis Donnerstag, 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag, 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Ebenfalls einzusehen ist der Plan während der Dienstzeiten beim Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 54.1, Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart-Vaihingen nach telefonischer Terminvereinbarung unter 0711/904-15403 sowie auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter Über uns > Abteilungen > Abteilung 5 - Umwelt > Referat 54.1 - Industrie Schwerpunkt Luftreinhaltung > Luftreinhaltepläne.

Aufgrund der noch anhaltenden Corona-Pandemie wird darum gebeten, von der Möglichkeit, den Luftreinhalteplan im Internet einzusehen, Gebrauch zu machen. Vielen Dank.

Hintergrundinformationen:
Der Entwurf der 3. Fortschreibung wurde vom 7. Februar 2022 bis einschließlich 7. März 2022 öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen waren bis einschließlich 21. März 2022 möglich. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind insgesamt drei Stellungnahmen eingegangen, die bei der Fertigstellung des Luftreinhalteplans berücksichtigt wurden. Sie werden in einem Kapitel des Luftreinhalteplans behandelt.
Die Maßnahmen wurden bereits von der Stadt Ludwigsburg umgesetzt. Mit der Festsetzung in der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans kommt das Land Baden-Württemberg seinen rechtlichen Verpflichtungen nach.

Bekanntmachungstext (pdf, 281 KB)