Pressemitteilung

Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für die Netzverstärkung Heilbronn - Möckmühl (Stadt- und Landkreis Heilbronn)

Veröffentlichung und Auslegung der Planunterlagen von Montag, 6. September 2021, bis einschließlich Dienstag, 5. Oktober 2021

Zeitungsstapel

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat in diesen Tagen das Planfeststellungsverfahren für die Netzverstärkung Heilbronn – Möckmühl eingeleitet. Durch dieses Vorhaben soll das bestehende Netz der Hochspannungsleitungen verstärkt werden, um vor allem die steigenden Einspeisungen regenerativ erzeugter Energie – beispielsweise durch Windkraft- und Photovoltaikanlagen – aufnehmen und verteilen zu können. Das Vorhaben trägt dazu bei, dass die Region auch in Zukunft sicher und zuverlässig mit Strom versorgt wird. Vorhabenträgerin ist die Netze BW GmbH.

Das Planfeststellungsverfahren dient der Ermittlung und Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange und ist Voraussetzung für den Erlass des Planfeststellungsbeschlusses.

Gegenstand der Planfeststellung ist die Leistungsverstärkung der beiden bestehenden 110-kV-Stromkreise zwischen den Umspannwerken Heilbronn und Möckmühl. Davon betroffen sind die 110-kV-Freileitungen Heilbronn – Untereisesheim (Anlage 0107) und Kochendorf – Möckmühl (0110) sowie die beiden 110-kV-Stromkreise, die auf der 380-kV-Freileitung Großgartach – Kupferzell (Anlage 0316 der TransnetBW GmbH) von Mast 27 bis Mast 29 mitgeführt werden.

Die geplante Erhöhung der Übertragungskapazität erfolgt durch eine Neubeseilung mit leistungsstärkeren Leiterseilen. Da die vorhandenen Maste der Anlagen 0107 und 0110 statisch nicht für die Leiterseilverstärkung ausgelegt sind, müssen diese weitestgehend standortgleich durch neue Maste ersetzt werden.

Zusätzlich wird auf den beiden Leitungsanlagen 0107 und 0110 zur Standardisierung des 110-kV-Netzes die nachrichtentechnische Verbindung erneuert. Dabei werden die bestehenden Luftkabel und Erdseile durch kombinierte Erdseilluftkabel ersetzt, die der Datenübertragung, der Kurzschlussfestigkeit sowie dem Blitzschutz dienen. Das Erdseilluftkabel wird an der jeweiligen Mastspitze befestigt.

Das Vorhaben umfasst insgesamt eine Länge von etwa 21 Kilometern und verläuft auf den Gemarkungen der Städte und Gemeinden Heilbronn, Neckarsulm, Untereisesheim, Bad Friedrichshall, Oedheim, Neuenstadt am Kocher, Neudenau und Möckmühl.

Um Beeinträchtigungen durch das Bauvorhaben soweit wie möglich zu vermeiden beziehungsweise zu minimieren, sind landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen vorgesehen. Hierzu gehören unter anderem Bauzeitenbeschränkungen beispielsweise während der Hauptbrutzeit von Baum- und Gebüschbrütern sowie Maßnahmen zum Schutz gegen Bodenverdichtungen durch das Auslegen drucklastverteilender Materialen beim Einsatz von Baumaschinen.

Die Planunterlagen können in der Zeit von Montag,6. September 2021, bis einschließlich Dienstag, 5. Oktober 2021, bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen Heilbronn, Neckarsulm, Untereisesheim, Bad Friedrichshall, Oedheim, Neuenstadt am Kocher, Neudenau und Möckmühl eingesehen werden. Zeit und Ort der Auslegung werden im Vorfeld ortsüblich, in Amtsblättern, bekannt gemacht.

Außerdem können die Planunterlagen mit Beginn der Auslegung am Montag,6. September 2021, auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter Über uns > Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24 > Planfeststellungen > Aktuelle Planfeststellungsverfahren eingesehen werden.

Bis einschließlich Dienstag, 19. Oktober 2021, haben die von dem Vorhaben betroffenen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben.

Die Bekanntmachungstexte sind außerdem ab heute (23. August 2021) auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter Service > Bekanntmachungen > Bekanntmachungen Planfeststellungsverfahren abrufbar.

Bekanntmachungstexte und Planskizze (zip, 1,3 MB)