Pressemitteilung

Einleitung Planfeststellungsverfahren

Nordumfahrung Frankenbach / Neckargartach zwischen der B 39 und der L 1100 sowie vierstreifiger Ausbau der L 1100 (Neckartalstraße) zwischen Heilbronn-Neckargartach und der Anschlussstelle Heilbronn-Untereisesheim

Straßenbaupläne

Auslegung der Planunterlagen vom 20. Juni, bis einschließlich 19. Juli 2022

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat in diesen Tagen das Planfeststellungsverfahren für den Bau der Nordumfahrung Frankenbach / Neckargartach zwischen der B 39 und der L 1100 sowie den vierstreifigen Ausbau der L 1100 (Neckartalstraße) zwischen Heilbronn-Neckargartach und der AS Heilbronn-Untereisesheim eingeleitet. Vorhabenträgerin ist die Stadt Heilbronn.

Das Planfeststellungsverfahren dient der Ermittlung und Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange und ist Voraussetzung für den Erlass des Planfeststellungsbeschlusses.

Die geplante Nordumfahrung liegt im nordwestlichen Gebiet der Stadt Heilbronn und soll die Heilbronner Stadtteile Frankenbach und Neckargartach vom Durchgangsverkehr entlasten. Zudem verbessert sie die Anbindung der örtlichen Industrie- und Gewerbegebiete an das überregionale Straßennetz. Die etwa 4,5 Kilometer lange Nordumfahrung führt von der B 39 über den Industriepark „Böllinger Höfe“ (Alexander-Baumann-Straße) und das Industriegebiet „Neckarau“ (Buchener Straße) und endet an einem neuen Knotenpunkt mit der L 1100 (Neckartalstraße). Das geplante Gewerbegebiet Steinäcker östlich des Industrieparks „Böllinger Höfe“ wird mittels einer Einmündung an die Nordumfahrung angeschlossen. Im Zuge der Realisierung der Nordumfahrung soll auch eine durchgängige Radwegverbindung zwischen der B 39, dem Industriepark „Böllinger Höfe“, dem Gewerbegebiet „Steinäcker“ und dem Industriegebiet „Neckarau“ geschaffen werden. Der auf der Alexander-Baumann-Straße verlaufende Abschnitt der Nordumfahrung, der rund 2,1 Kilometer umfasst, ist nicht Gegenstand der Planfeststellung, da für diesen Abschnitt bereits ein Bebauungsplan existiert.

Der zweibahnige Ausbau der L 1100 (Neckartalstraße) erfolgt über eine Länge von 1,3 Kilometer. Er beginnt im Süden an der vorhandenen Rampe zur Überführung der Karl-Wüst-Straße und endet am nördlichen Knotenpunkt mit der Wimpfener Straße, der im Zuge der Baumaßnahme angepasst wird. Die südliche Einmündung der Wimpfener Straße in die Neckartalstraße, die sich etwa auf halber Ausbaustrecke befindet, wird zurückgebaut. Stattdessen wird die Buchener Straße im Zuge der Realisierung der Nordumfahrung mittels einer neuen Einmündung direkt an die Neckartalstraße angebunden.

Um Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch das Bauvorhaben soweit wie möglich zu vermeiden und unvermeidbare Beeinträchtigungen zu kompensieren, sind landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen geplant. Hierzu gehören unter anderem das Anbringen von Nisthilfen, die Anlage von Hecken und Feldgehölzen, die Pflanzung von Einzelbäumen und Baumreihen, die Neuanlage einer Streuobstwiese, die Anlage von Habitatstrukturen für Reptilien, die Entsiegelung nicht mehr benötigter Straßenbereiche und Maßnahmen zum Waldausgleich.

Die Planunterlagen können in der Zeit vom 20. Juni 2022 bis einschließlich 19. Juli 2022 bei der Stadtverwaltung Heilbronn eingesehen werden. Zeit und Ort der Auslegung werden im Vorfeld ortsüblich bekannt gemacht.

Nähere Einzelheiten – auch zu den am Auslegungsort geltenden Corona-Regelungen – können der offiziellen Bekanntmachung im Amtsblatt entnommen werden.

Bis einschließlich 19. August 2022 haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich zu dem Vorhaben zu äußern.  

Außerdem können die Planunterlagen mit Beginn der Auslegung am 20. Juni 2022 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart und im zentralen Internetportal unter www.uvp-verbund.de eingesehen werden. Der Bekanntmachungstext ist auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart abrufbar.