Pressemitteilung

Landarztquote: Online-Bewerbung noch bis Donnerstag, 31. März 2022, möglich

Regierungspräsidentin Susanne Bay: „Wir freuen uns auf Bewerbungen engagierter Kandidatinnen und Kandidaten, die sich ihren Traum vom Medizinstudium erfüllen möchten“

Hinweisschild an der Landstraße auf eine Arztpraxis

Seit 1. März 2022 können sich Interessierte wieder für einen von 75 Medizin-Studienplätzen bewerben, die im Rahmen der Landarztquote Baden-Württemberg jährlich vergeben werden. „Wir freuen uns auf Bewerbungen von engagierten Kandidatinnen und Kandidaten, die sich ihren Traum vom Medizinstudium erfüllen möchten“, erklärte die Stuttgarter Regierungspräsidentin Susanne Bay.

Bei der Premiere 2021 erreichten das zuständige Regierungspräsidium Stuttgart innerhalb weniger Tage sehr viele Bewerbungen. Dieses Jahr ist das Interesse leider verhaltener. „Ich möchte alle Interessierten ermuntern, ihre Chance zu nutzen und sich kurzfristig noch für einen Studienplatz zu bewerben. Viele junge Ärztinnen und Ärzte zieht es häufig in Städte und Ballungsgebiete – daher suchen wir gezielt junge, engagierte Menschen, die als Landärztin beziehungsweise Landarzt arbeiten möchten“, sagte Bay.

Das Auswahlverfahren ist zweistufig aufgebaut. Auch in diesem Jahr finden die Auswahlgespräche der zweiten Runde aufgrund der Corona-Pandemie ausschließlich online statt. Insgesamt haben sich über 80 Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie Hausärztinnen und Hausärzte bereit erklärt, als Mitglieder der Auswahlkommission 2022 mitzuwirken.

Bewerbungen sind noch bis Donnerstag, 31. März 2022, online über das Bewerbungsportal Landarztquote möglich (die Frist ist bereits abgelaufen).

Hintergrundinformation:
Die Landarztquote ist eine Vorabquote bei der Zulassung zum Studium der Humanmedizin und beruht auf dem „Gesetz zur Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen des öffentlichen Bedarfs in Baden-Württemberg“ (Landarztgesetz). Jährlich können bis zu 75 Studienplätze an Bewerberinnen und Bewerber vergeben werden, die sich im Gegenzug nach dem Studium und der Facharztweiterbildung für mindestens zehn Jahre verpflichten, als Hausärztin oder Hausarzt zu arbeiten. Abgesichert wird diese Verpflichtung durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag sowie einer darin festgelegten Vertragsstrafe. Das Regierungspräsidium Stuttgart ist für die Umsetzung und das Bewerbungsverfahren für ganz Baden-Württemberg zuständig.

Die Vergabe der Studienplätze ist dabei weder von der Abi-Note noch von einer besonders langen Wartezeit abhängig. Im Rahmen des zweistufigen Auswahlverfahrens werden zunächst für die folgenden Kriterien bis zu 100 Punkte vergeben:

  • das Ergebnis im Test für medizinische Studiengänge (TMS),
  • eine abgeschlossene Ausbildung und/oder Tätigkeit in einem medizinnahen Beruf,
  • ein abgeleisteter 12-monatiger Freiwilligendienst mit Patientenkontakt,
  • eine zweijährige ehrenamtliche Tätigkeit mit Patientenkontakt.

Die 150 Bewerberinnen und Bewerber mit den meisten Punkten erreichen die zweite Stufe und werden zu Auswahlgesprächen eingeladen, die ab Mai 2022 online stattfinden werden. Eine fachkundige Auswahlkommission aus Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern, Vertreterinnen und Vertretern der hausärztlichen Versorgung sowie Personen mit ärztlicher Sachkunde bewertet bei den Gesprächen die persönliche Eignung und Motivation der Bewerberinnen und Bewerber für eine hausärztliche Tätigkeit. Dabei werden bis zu 100 weitere Punkte vergeben.

Die 75 Bewerberinnen und Bewerber mit den höchsten Gesamtpunktzahlen aus beiden Auswahlstufen erhalten dann einen Studienplatz an einer der fünf baden-württembergischen Medizinfakultäten in Freiburg, Heidelberg, Mannheim, Tübingen und Ulm.

Die Landesregierung von Baden-Württemberg setzt sich darüber hinaus mit vielfältigen Maßnahmen dafür ein, die ärztliche Versorgung zu sichern. So werden digitale Angebote für die Patientinnen und Patienten vorangebracht und die Modellprojekte „Genossenschaftliche Hausarztmodelle“ unterstützt. Schon seit 2012 fördert das Land mit dem Programm Landärzte verschiedene Projekte wie Praxisübernahmen oder Neueinrichtungen von Hausarztpraxen und die Anstellungen von Ärztinnen und Ärzten zur Verbesserung oder Erhaltung der hausärztlichen Versorgung. Allein mit diesem Förderprogramm hat das Land bereits insgesamt rund 4,4 Millionen Euro gezielt und erfolgreich in die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung investiert. Mit 10 Millionen Euro fördert das Land die Einrichtung von Primärversorgungszentren als erste Anlaufstelle bei gesundheitlichen Problemen.