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Ministerium fördert Projekte im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) mit 108 Millionen Euro

Minister Peter Hauk MdL: „Mit 108 Millionen Euro ist die Förderung ein starkes Zeichen für die Wertschätzung unseres Ländlichen Raums und der Menschen, die dort leben und arbeiten“

Bild zeigt Landwirtschaft mit Ort im Hintergrund

Bild zeigt Landwirtschaft mit Ort im Hintergrund

„Im Rahmen der Programmentscheidung 2022 des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) haben wir 510 Gemeinden mit insgesamt 1.782 Projekten ausgewählt. Die aufgenommenen Projekte sind sehr vielfältig und werden wichtige Impulse für die strukturelle Entwicklung unseres Ländlichen Raums setzen. Mit einem Volumen von 108,2 Millionen Euro ist es uns gelungen, die Fördermittel im Vergleich zum Vorjahr nochmals um 8 Millionen Euro zu steigern. Damit bringt das ELR-Programm trotz der noch immer schwierigen Pandemielage Schwung in viele Projekte und Planungen. Mit der diesjährigen ELR-Programmentscheidung werden über alle Projekte hinweg zudem Investitionen in Höhe von 972 Millionen Euro angestoßen. Dieser gesamtwirtschaftliche Effekt kann sich sehen lassen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Freitag (25. Februar) anlässlich der Bekanntgabe der ELR-Programmentscheidung 2022 in Stuttgart.

Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) hat die Strukturentwicklung in Baden-Württemberg bereits eine jahrzehntelange Tradition. Das wichtigste Strukturentwicklungsprogramm für den Ländlichen Raum ist in der glücklichen Lage, sein Volumen und seine Reichweite von Jahr zu Jahr zu vergrößern. Dies belegen sowohl die eingegangenen Anträge als auch die daraus resultierende Programmentscheidung. „Seit über 25 Jahren ist das ELR in Baden-Württemberg das wichtigste Strukturentwicklungsprogramm für den Ländlichen Raum. Die Zahl der Anträge liegt Dank der breiten Möglichkeiten des Programms auch 2022 wieder auf sehr hohem Niveau. Der schnellen Realisierung der zur Förderung ausgewählten Projekte steht nichts im Wege. Sofern die baurechtlichen Genehmigungen vorliegen, können die Projektträger ab jetzt sofort loslegen. Mit dieser Regelung möchten wir das Tempo bei der Umsetzung erhöhen und wegen der schnell steigenden Baukosten die Kosten stabiler halten“, betonte Minister Hauk.

Innenentwicklung
Innerhalb der letzten zwei Jahre haben viele Fragen rund um die Themen Wohnraum und Wohnort eine veränderte Bedeutung bekommen. Häufig haben sich Platzbedarfe geändert, ebenso hat die Frage der Erreichbarkeit eine digitale Komponente erhalten. Die Stichworte Homeoffice und Homeschooling sind hier zu nennen. Für viele Bürgerinnen und Bürger ist ein stimmiges Wohnumfeld nun noch wichtiger geworden. Daher wurden in diesem Jahr besonders viele Wohnprojekte beantragt. Vor diesem Hintergrund sowie aufgrund des seit Jahren bestehenden Mangels an bezahlbarem zeitgemäßem Wohnraum auch im Ländlichen Raum, werden in diesem Jahr erneut mehr als die Hälfte der Fördermittel im Förderschwerpunkt Innenentwicklung/Wohnen eingesetzt. „Damit lässt sich landesweit viel bewegen. Doch die 55 Millionen Euro kommen nicht nur den gut 1.800 Wohnungen zugute. In diesem Förderschwerpunkt spielen auch kleinere und größere Wohnumfeldmaßnahmen eine wichtige Rolle. Spiel- und Dorfplätze, Grünflächen und Sitzbänke – attraktive Ortsmitten sind ein Schlüssel für viele weitere Entwicklungen. Wohnen und arbeiten ist dort attraktiv, wo man sich wohl fühlt und bleiben möchte. Damit erhalten auch kleine Gemeinden klare Zukunftsperspektiven“, so Minister Hauk.

Förderschwerpunkt Arbeiten
Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden durch den Bau neuer Produktionshallen und die Verlagerung von unverträglichen Gewerbebetrieben aus Wohngebieten in interkommunale Gewerbegebiete zukunftsfähige Arbeitsplätze gesichert und geschaffen. Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden in diesem Jahr über 270 Projekte im Ländlichen Raum mit 30,6 Millionen Euro unterstützt. „Das ELR leistet einen wichtigen Beitrag, dass der Ländliche Raum in Baden-Württemberg auch weiterhin wirtschaftlich stark bleibt“, so Minister Hauk.

Gastronomie und Grundversorgung
Damit in den Dörfern nicht nur gewohnt, sondern auch gelebt wird, ist neben dem Wohnraum auch das Thema Grundversorgung wichtig. Gastronomie und die Möglichkeit, die alltäglichen Bedarfe vor Ort zu erledigen, sind wichtige Faktoren lebendiger Orte mit Anziehungskraft. Durch die Corona-Pandemie kommt es zu neuen Verhaltensmustern und damit auch zu veränderten Bedarfen. Diese Entwicklungen sind in vollem Gang. „Dennoch wurden auch 2022 einige zukunftsorientierte, durchdachte Projekte beantragt, die wir sehr gerne ins ELR aufgenommen haben. Der Nachbarschaftsdorfladen, die Arztpraxis oder die Dorfgaststätte sind nur drei von 76 Projekten, die für eine umfassende Grundversorgung und damit auch für vitale Dörfer und Gemeinden sorgen werden. Das ELR unterstützt diese Maßnahmen mit rund 7,4 Millionen Euro“, so Minister Hauk.

Holzbau / Klimagerechtes Bauen
Über alle Förderschwerpunkte hinweg spielt, gerade mit Blick auf den Klimaschutz, der Einsatz von Holz im ELR eine wichtige Rolle. „Das Bauen mit Holz ist für mich eine Herzensangelegenheit. Im ELR wird der Holzbau mit einem 5-prozentigen Förderbonus bedacht, da das verbaute Holz eine wirksame CO2-Speicherung darstellt. Darüber hinaus trifft beim Holzbau Tradition auf Innovation, Baukultur auf Klimaschutz und ökonomische Kriterien auf Nachhaltigkeit. So freue ich mich sehr, dass 35 Prozent der bei dieser Programmentscheidung aufgenommenen Projekte mit Holz gebaut werden“, führte Minister Hauk aus.

Hintergrundinformationen:
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) besteht seit 1995. Damals wurde aus dem „Dorfentwicklungsprogramm“ und dem vorwiegend gewerblich orientierten „Strukturprogramm Ländlicher Raum“ ein umfassendes Förderangebot für Gemeinden im Ländlichen Raum konzipiert. Das ELR wird als zentrales Förderinstrument für den Ländlichen Raum stetig weiterentwickelt, um auf aktuell relevante Fragestellungen reagieren zu können. So werden auch in diesem Jahr wieder zwei Bereiche besonders berücksichtigt: das Wohnen und die damit verbundene Innenentwicklung sowie die Förderung CO2-speicherndernder Baustoffe, insbesondere Holz.

Die Förderschwerpunkte Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen des ELR sprechen zentrale Aufgabenfelder staatlicher Struktur- und gemeindlicher Entwicklungspolitik an. Damit wird den Gemeinden die Möglichkeit geboten, Strukturentwicklung aus einem Guss zu betreiben. Besonderer Wert wird auf die Stärkung der Ortskerne und Schaffung von zeitgemäßem Wohnraum gelegt. Der Wohnungsmangel ist nicht nur ein städtisches Phänomen, auch auf dem Land fehlt es häufig an Wohnraum. Des Weiteren sind auch die Bereitstellung zukunftsfähiger Arbeitsplätze sowie die Sicherung von bestehenden Arbeitsplätzen von Bedeutung.

Der Erhalt einer wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs sowie die Sicherung der gemeindlichen Infrastruktur runden die umfassende und integrierte Strukturförderung in ländlichen Gemeinden ab.

Durch die Umnutzung vorhandener, oft leerstehender Bausubstanz und umfassenden Gebäudemodernisierungen sollen zum einen die Ortskerne gestärkt und zum anderen der Flächenverbrauch im Außenbereich reduziert werden. Durch die Konzentration auf die Innenentwicklung und die Stärkung der Ortskerne brauchen in vielen Dörfern keine Neubaugebiete mehr ausgewiesen werden. Das ELR unterstützt zum Beispiel die Umnutzung ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude, die Gestaltung eines attraktiven Wohnumfeldes in den Gemeinden sowie den Bau von Lebensmittelläden und Dorfgemeinschaftshäusern.

Besondere Bedeutung in der nachhaltigen Strukturpolitik haben die interkommunale Zusammenarbeit und die aktive Bürgerbeteiligung. Bei der Auswahl der Förderprojekte wird hierauf besonders geachtet.

Für die Aufnahme in das ELR-Jahresprogramm stellen die Städte und Gemeinden sowie teilweise interkommunale Zusammenschlüsse Aufnahmeanträge. Die Aufnahmeanträge mit (inter-)kommunalen Infrastrukturprojekten, privaten Wohnbauprojekten und Unternehmensinvestitionen werden auf Ebene der Landkreise nach der Beratung in den dort angesiedelten Koordinierungsausschüssen priorisiert und den Regierungspräsidien vorgelegt. Diese legen dem MLR für jeden Regierungsbezirk einen Entscheidungsvorschlag vor.

Gemeinden, die Entwicklungskonzepte mit klaren Vorstellungen und Zielen zur Gestaltung des demografischen Wandels, zu einer flächensparenden Siedlungsentwicklung sowie zu Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft vorlegen, können Schwerpunktgemeinde werden. Schwerpunktgemeinden werden mehrjährig in das ELR aufgenommen, erhalten Fördervorrang und profitieren bei kommunalen Projekten von einem höheren Fördersatz.

Einen Überblick über das Antragsverfahren und die vielfältigen Möglichkeiten des ELR bekommen Sie in unserem Erklärfilm: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/mediathek/media/mid/elr-erklaerfilm/

Weitere Informationen zum ELR finden Sie unter: www.mlr-bw.de/elr

Programmentscheidung (pdf, 1 MB)

Quelle: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg