Pressemitteilung

Planfeststellungsverfahren für die Netzverstärkung Möckmühl – Osterburken – Ingelfingen (Landkreis Heilbronn / Hohenlohekreis)

Regierungspräsidium Stuttgart erlässt Planfeststellungsbeschluss

Zeitungsstapel

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat am 5. Juli 2021 den Planfeststellungsbeschluss für die Netzverstärkung Möckmühl – Osterburken – Ingelfingen erlassen und damit die Grundlage für die Verstärkung bestehender Hochspannungsleitungen geschaffen, um insbesondere die steigenden Einspeisungen regenerativ erzeugter Energie – beispielsweise durch Windkraft- und Photovoltaikanlagen – aufnehmen und verteilen zu können. Das Vorhaben trägt dazu bei, dass die Region auch in Zukunft sicher und zuverlässig mit Strom versorgt wird. Vorhabenträger ist die Netze BW GmbH.

Die genehmigte Planung umfasst die Zubeseilung eines zweiten 110-kV-Stromkreises auf den freien Gestängeplätzen der bestehenden 110-kV-Hochspannungsfreileitungen Möckmühl – Osterburken (Anlage 0108) und Osterburken – Ingelfingen (Anlage 0109).

Zusätzlich wird auf den beiden Leitungsanlagen 0108 und 0109 sowie zwischen dem Mast 23 der Leitungsanlage 0114 und dem Umspannwerk Ingelfingen die nachrichtentechnische Verbindung erneuert. Dabei werden das bestehende Luftseil und das vorhandene Erdkabel durch ein Erdseilluftkabel ersetzt, das der Datenübertragung sowie dem Blitzschutz dient. Das Erdseilluftkabel wird an der jeweiligen Mastspitze befestigt. Als Teil der Maßnahme müssen einzelne Maste der Anlagen 0109 und 0114 geringfügig verstärkt werden. Fundamentarbeiten sind dabei nicht erforderlich.

Das Vorhaben wird auf Grundlage des sogenannten NOVA-Prinzips (Netz-Optimierung vor Verstärkung vor Ausbau) umgesetzt. So kann durch die Erweiterung der Bestandsleitung auf zwei Stromkreise ein Neubau von zusätzlichen Freileitungen vermieden werden.

Das Vorhaben hat eine Gesamtlänge von etwa 38 Kilometern. Davon verlaufen rund 22 Kilometer durch den Regierungsbezirk Stuttgart auf den Gemarkungen der Städte und Gemeinden Künzelsau (Hohenlohekreis), Schöntal (Hohenlohekreis), Möckmühl (Landkreis Heilbronn) und Ingelfingen (Hohenlohekreis). Für den im Regierungsbezirk Karlsruhe liegenden Abschnitt, der rund 16 Kilometer umfasst, wird derzeit ein separates Planfeststellungsverfahren vom Regierungspräsidium Karlsruhe durchgeführt. Die Abschnitte enden an den jeweiligen Bezirksgrenzen.

Um Beeinträchtigungen durch das Bauvorhaben soweit wie möglich zu vermeiden beziehungsweise zu minimieren, sind landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen vorgesehen. Hierzu gehören unter anderem Bauzeitenbeschränkungen, beispielsweise während der Hauptbrutzeit von Mastbrütern, die Einrichtung von sogenannten Tabuflächen zum Erhalt sensibler Biotopbereiche, wie Nass- und Magerwiesen, sowie Maßnahmen zum Schutz gegen Bodenverdichtungen durch das Auslegen drucklastverteilender Materialen beim Einsatz von Baumaschinen.

Der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen werden auf der Internetseite des Regierungspräsidiums (www.rp-stuttgart.de) unter Über uns > Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24 > Planfeststellungen > Aktuelle Planfeststellungsbeschlüsse im Zeitraum von Montag, 26. Juli 2021, bis einschließlich Montag, 9. August 2021, veröffentlicht. Zusätzlich und zeitgleich werden Beschluss und Unterlagen bei den Gemeinde- und Stadtverwaltungen Schöntal, Künzelsau, Ingelfingen und Möckmühl zur Einsicht ausgelegt. Zeit und Ort sowie zu beachtende Hygienemaßnahmen bei der Einsichtnahme werden vorher ortsüblich bekannt gemacht.

Die Bekanntmachungstexte sind außerdem ab heute (14. Juli 2021) auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter Service > Bekanntmachungen Planfeststellungsbeschlüsse abrufbar.