Pressemitteilung

Planfeststellungsverfahren für den Neubau und Betrieb der Neckarenztalleitung (NET), Abschnitt I, Teilabschnitt Eberdingen – Löchgau

Regierungspräsidium Stuttgart erlässt Planfeststellungsbeschluss

Zeitungsstapel

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat am 6. Juli 2021 den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau und Betrieb der Neckarenztalleitung (NET), Abschnitt I, Teilabschnitt Eberdingen – Löchgau erlassen und damit die Grundlage für den Ausbau des Energieversorgungsnetzes geschaffen, um insbesondere den steigenden Bedarf an Erdgastransportkapazitäten zu decken und die allgemeine Versorgungssicherheit weiterhin zu gewährleisten. Vorhabenträgerin ist die terranets bw GmbH.

Bei der jetzt genehmigten Planung handelt es sich um den etwa 24 Kilometer langen Teilabschnitt der Neckarenztalleitung im Regierungsbezirk Stuttgart. Die NET soll künftig über den im Regierungsbezirk Karlsruhe liegenden Teilabschnitt an die Nordschwarzwald- und Schwabenleitung sowie im Raum Löchgau / Metterzimmern an die bestehende Kraichgauleitung angebunden werden und einen Ringschluss bilden. Die Erdgashochdruckleitung hat einen Nenndurchmesser von 500 Millimeter.

Das Vorhaben beginnt an der Grenze zum Regierungsbezirk Karlsruhe und verläuft auf den Gemarkungen der Städte und Gemeinden Bietigheim-Bissingen, Eberdingen, Löchgau, Oberriexingen, Sachsenheim und Vaihingen an der Enz. Auf den Gemarkungen Bietigheim und Enzweihingen werden Absperrarmaturenstationen errichtet, mit denen der Gasfluss bei Bedarf unterbunden werden kann.

Um Beeinträchtigungen durch das Bauvorhaben soweit wie möglich zu vermeiden beziehungsweise zu minimieren und unvermeidbare Beeinträchtigungen zu kompensieren, sind landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen vorgesehen. Hierzu gehören unter anderem die Beauftragung einer ökologischen Baubegleitung, Bauzeitenregelungen, Maßnahmen zum Schutz vor Bodenverdichtung und Bodenerosion sowie die Trassenrekultivierung.

Aufgrund der mit der Corona-Pandemie verbundenen Einschränkungen wurde der Erörterungstermin gemäß § 5 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) durch eine Online-Konsultation ersetzt. Im Rahmen der Online-Konsultation hatten die Kommunen, Behörden und sonstigen am Verfahren Beteiligten sowie private Einwender die Gelegenheit, sich zu den Ausführungen der Vorhabenträgerin zu äußern. Im Planfeststellungsbeschluss wurden die Inhalte der Online-Konsultation berücksichtigt sowie die Einwendungen der Betroffenen und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange abgewogen.

Der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen werden in der Zeit von Montag, 2. August 2021, bis einschließlich Montag, 16. August 2021, bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen Bietigheim-Bissingen, Eberdingen, Löchgau, Oberriexingen, Sachsenheim und Vaihingen an der Enz zur Einsicht ausgelegt. Zeit und Ort der Auslegung sowie zu beachtende Hygienemaßnahmen bei der Einsichtnahme werden rechtzeitig vorab ortsüblich bekannt gemacht.

Darüber hinaus können der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen mit Beginn der Auslegung am Montag, 2. August 2021, auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart und im zentralen Internetportal unter www.uvp-verbund.de eingesehen werden.

Der Bekanntmachungstext ist ab heute (21. Juli 2021) auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart und im zentralen Internetportal unter www.uvp-verbund.de abrufbar.