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Rund 81 Millionen Euro für Investitionen an Gewässern erster Ordnung

Die Förderung geht an die Landesbetriebe Gewässer bei den vier Regierungspräsidien für die Verbesserung des Hochwasserschutzes und für gewässerökologische Maßnahmen an den Gewässern erster Ordnung.

Blick über den Neckar nach Seckenheim

Umweltstaatssekretär Andre Baumann: „Die Zweckbindung des Wasserentnahme- und Wassernutzungsentgelts ermöglicht uns, verlässlich in den Hochwasserschutz und die Gewässerökologie im Land zu investieren.“

Rund 81 Millionen Euro an weiteren Landesmitteln erhalten in diesem Jahr die Landesbetriebe Gewässer bei den vier Regierungspräsidien für die Verbesserung des Hochwasserschutzes und für gewässerökologische Maßnahmen an den Gewässern erster Ordnung. Die Mittel für diese Baumaßnahmen stammen aus den Einnahmen des Wasserentnahme- und Wassernutzungsentgelts, das für wasserwirtschaftliche und gewässerökologische Belange des Landes zweckgebunden ist.

„Ein sicherer Hochwasserschutz oder eine gute Gewässerqualität sind oftmals nur mit umfangreichen und mehrjährigen Maßnahmen zu erreichen. Damit wir solche wichtigen Investitionen in den Schutz der Menschen und der Natur verlässlich tätigen können, brauchen wir eine solide Finanzbasis. Diese garantiert uns die Zweckbindung des Wasserentnahme- und Wassernutzungsentgelts“, sagte Umweltstaatssekretär Andre Baumann heute (27.04.) in Stuttgart.

Rund 50 Millionen Euro für Hochwasserschutz

Über 60 Prozent – rund 50 Millionen Euro – der zusätzlichen Landesmittel fließen in diesem Jahr in Hochwasserschutzmaßnahmen und stellen unter anderem sicher, dass die Maßnahmen des Integrierten Rheinprogramms (IRP) planmäßig fortgeführt werden können. Insgesamt stehen in diesem Jahr rund
7,6 Millionen Euro für das IRP bereit, um so den vor dem Oberrheinausbau unterhalb der Staustufe Iffezheim vorhandenen Hochwasserschutz wiederherzustellen. Neben dem Land beteiligt sich auch der Bund maßgeblich an der Finanzierung der hierzu erforderlichen Hochwasserrückhalteräume.

Für die landeseigenen Hochwasserschutzdämme stehen fast 17 Millionen Euro zur Verfügung. Diese sollen für prioritäre Maßnahmen in den Regierungsbezirken Karlsruhe und Freiburg eingesetzt werden. Rund 13,9 Millionen Euro an zusätzliche Landesmittel sind in diesem Jahr für den technischen Hochwasserschutz vorgesehen. Damit werden unter anderem die Planungen für die Hochwasserschutzmaßnahmen in Nürtingen sowie die Hochwasserschutzmaßnahmen in Neckartailfingen, Neckartenzlingen und Wendlingen (Regierungsbezirk Stuttgart) vorangetrieben.

Ein Viertel der Mittel für gewässerökologische Maßnahmen

Um die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen, werden rund 19,3 Millionen Euro für gewässerökologische Maßnahmen eingesetzt. Von diesen Mitteln profitiert unter anderem das Landesprogramm „Agile Iller“ im Regierungsbezirk Tübingen. Im Regierungsbezirk Stuttgart wird außerdem die Jagst im Rahmen der im Jahr 2026 stattfindenden Landesgartenschau in Ellwangen naturnah entwickelt.

Weitere Mittel werden den Landesbetrieben Gewässer für die übrigen Fachaufgaben zur Verfügung gestellt: zum Beispiel um Maschinen und Geräte zu beschaffen oder um wasserwirtschaftliche Bauwerke zu sanieren.

Ergänzende Informationen:

Neben Hochwasserschutz- und Ökologiemaßnahmen an Gewässern sogenannter erster Ordnung unterstützt das Land auch die Kommunen bei entsprechenden Maßnahmen an Gewässern zweiter Ordnung. Für diese stehen in 2022 Haushaltsmittel in Höhe von rund 48 Millionen Euro zur Verfügung. Insgesamt sind damit in diesem Jahr knapp 129 Millionen Euro für Baumaßnahmen an größeren und kleineren Gewässern im Land vorgesehen.

Weitere Informationen zum Hochwasserschutz und zur Gewässerökologie:
 
Gewässerökologie
Hochwasserschutz
Integriertes Rheinprogramm

Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg