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„Wohnraum im Kulturdenkmal“: Neue Fördertranche für Leuchtturmprojekte und Konzepte verkündet

Anträge auf Förderung von Konzepten und Leuchtturmprojekten können noch bis 30. September 2022 beim Landesamt für Denkmalpflege gestellt werden

Denkmalgeschützte Häuser

Ministerin Razavi: „Der Andrang auf unser neues Sonderprogramm lässt nicht nach.“

Im Rahmen des neuen Sonderprogramms „Wohnen im Kulturdenkmal“ konnten weitere 435.000 Euro für ein Leuchtturmprojekt sowie die Erarbeitung von Konzepten freigegeben werden. Dies gab die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi MdL, heute in Stuttgart bekannt. Bereits im Juli wurden rund 600.000 Euro zur Verfügung gestellt. Insgesamt wurden damit bereits rund 1,03 Millionen Euro freigegeben.

„Der Andrang auf unser neues Sonderprogramm hat bis heute nicht nachgelassen. Darüber freue ich mich sehr, denn es zeigt: Viele Menschen haben Lust auf Wohnen im Kulturdenkmal. Und sie haben hierfür auch gute Ideen: Dass sie diese konkretisieren und nach und nach in die Tat umsetzen können, dafür wollen wir mit unserem Förderprogramm die richtigen Impulse setzen“, so Ministerin Razavi. „Wohnen im Kulturdenkmal ist für mich Nachhaltigkeit im besten Sinne: Wir nutzen den Bestand, sparen Ressourcen und hauchen gleichzeitig unseren historischen Gebäuden neues Leben ein. Das ist gut fürs Klima, gut für die Menschen und gut für die Quartiere.“

Erstellung von Konzepten wird gefördert

Das neue Sonderprogramm hat ein Volumen von insgesamt zwei Millionen Euro und ist im Mai 2022 gestartet. Es soll die Eigentümerinnen und Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden ermuntern und unterstützen, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. „Es gibt bereits zahlreiche gelungene Beispiele dafür, wie man in Kulturdenkmalen Wohnraum schaffen kann“, so Razavi. „Diese Projekte unterstützen wir im Rahmen unserer klassischen Denkmalförderung Jahr für Jahr. Mit dem neuen Sonderprogramm gehen wir jetzt noch einen Schritt weiter: Wir unterstützen damit bereits die Erstellung von entsprechenden Konzepten und fördern verstärkt die Umsetzung besonders spannender Projekte – Projekte, die beispielhaft zeigen, was man aus einem Denkmal machen kann. Ich denke da zum Beispiel an leerstehende Gasthöfe, an Bauernhöfe mit dazugehörigen Scheunen, an alte Bahnhöfe, ehemalige Rathäuser oder Schulhäuser. Aber auch Gebäude, die früher gewerblich genutzt wurden, gehören für mich dazu wie etwa ehemalige Lagerhäuser oder ehemalige Fabriken oder Werkstätten, die denkmalgeschützt sind.“

Ein neues Leuchtturmprojekt, sieben weitere Konzeptgutscheine

Mit der „Ehemaligen Gräflich Bodmansche Brauerei Espasingen“ in Stockach-Espasingen wird ein weiteres Leuchtturmprojekt von Ministerin Razavi freigegeben. Dort sollen bis zu 25 neue Wohneinheiten entstehen. Außerdem werden Konzeptgutscheine für die Erarbeitung von insgesamt sieben Konzepten zur denkmalverträglichen Nutzung von Kulturdenkmalen (Instandsetzung, Umnutzung oder Ausbau) zur Verfügung gestellt.

Leuchtturmprojekte können je nach Einzelfall mit bis zu 300.000 Euro gefördert werden. Konzeptgutscheine werden in Höhe von bis zu 20 000 Euro ausgegeben.

Über 70 Anfragen und Anträge seit Mai

Insgesamt sind beim Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart (LAD) seit Mai über 70 Anfragen und Anträge zu dem Sonderprogramm eingegangen.

Anträge auf Förderung von Konzepten und Leuchtturmprojekten können noch bis 30. September 2022 beim LAD gestellt werden. Die Antragsunterlagen finden sich auf der Homepage des LAD unter folgendem Link.

Anlage:
Sonderprogramm „Wohnen im Kulturdenkmal“: Ein neues Leuchtturmprojekt, sieben weitere Konzeptgutscheine (pdf, 120 KB)

Quelle: Ministerium für Landesentwicklung Wohnen