Plüschhase, Taschenlampe und Haarfön genauso wie persönliche Schutzausrüstungen oder komplexe Anlagen – sie alle unterliegen dem Anwendungsbereich des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG). Mit dem ProdSG sowie den dazugehörigen Produktsicherheitsverordnungen (ProdSV) werden insgesamt 11 europäische Richtlinien sowie die Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit in deutsches Recht umgesetzt.
Zentrales Ziel ist dabei, ein hohes Maß an Sicherheit und den Schutz der Verbraucher und Anwender vor potentiellen Gefahren zu gewährleisten. Die innerhalb der EU harmonisierten Vorschriften tragen dazu bei, dass die Hersteller wissen, welche - gleichen - Standards in der EU gelten. Das ist Grundlage für einen fairen Wettbewerb unter den beteiligten Wirtschaftsakteuren, seien es nun Hersteller, Händler oder Importeure.
PRODUKTSICHERHEIT
Allgemeine Informationen zur Produktsicherheit
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Rechtliche Grundlagen zur Geräte- und Produktsicherheit
KONTAKT
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Abteilung Marktüberwachung
FÜR WIRTSCHAFTSAKTEURE
Informationen für Wirtschaftsakteure
PRODUKTWARNUNGEN
Eingriffsmöglichkeiten der Behörden in der Marktüberwachung
WIRTSCHAFTSAKTEURE AUFGEPASST!
Sie sind Wirtschaftsakteur und müssen ein unsicheres Produkt gemäß § 6 Absatz 4 ProdSG anzeigen?
Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher
Häufige Fragen zur Produktsicherheit
Sie haben Kenntnis von einem unsicheren Produkt? Hier können Sie dieses einer Behörde melden.
Produktsicherheitsportal der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
WEITERE INFORMATIONEN
Informationen des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
RAPEX-MELDUNGEN
Aktuelle RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission über gefährliche Produkte