Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen, Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren durch.
Gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 19.08.2019 wurde Klage beim Verwaltungsgericht Sigmaringen erhoben. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig.
Die veröffentlichten Unterlagen dienen nur der Information.
Referat 24
Jonas Letsch 07071 757-3294 jonas.letsch@rpt.bwl.de