Auf dieser Seite finden Sie Merkblätter für die Antragstellung zu Bauprodukten und Bauarten mit Brandschutzanforderungen.
§ 15 Landesbauordnung stellt die grundlegenden brandschutztechnischen Anforderungen an Gebäude. Konkretisiert werden diese Anforderungen in der Allgemeinen Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung LBOAVO und ggf. in der Baugenehmigung des Bauvorhabens.
Jedes Jahr kommen in Deutschland etwa 500 Menschen bei Bränden zu Tode. Um Leben und Gesundheit zu schützen, muss der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch im Gebäude vorgebeugt werden. Im Brandfall müssen Menschen und Tiere schnell und sicher das Gebäude verlassen oder gerettet werden können. Die Feuerwehr muss wirksame Lösch- und Rettungsmaßnahmen ergreifen können.
Eine Gegenüberstellung der brandschutzrechtlichen Anforderungen und der Feuerwiderstandsklassen in Verbindung mit deutschen und europäischen Klassifizierungen können den Anlagen (Tabellen) zu den Bauregellisten, zu finden auf der Homepage des DIBt, entnommen werden.
Rauchschutztüren (pdf, 27 KB) Dichtschließende Türen (pdf, 41 KB) Absperrvorrichtungen in Überströmöffnungen (pdf, 95 KB)
Merkblatt ZiE/vBg (pdf, 414 KB) Antragsformular (pdf, 159 KB) Checkliste Brandschutz (pdf, 1 MB)