Betriebshöfe des Referats 53.1

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

... der Betriebshöfe sind für den Betrieb landeseigener Anlagen und den Unterhalt der Gewässer Blau, Donau, Iller, Riß und Rot sowie für den Hochwassereinsatz zuständig.

Die Unterhaltung der Gewässer umfasst dabei insbesondere die Gehölzpflege, die Grünpflege und die Ufersicherung. Die dafür notwendigen Maschinen und Geräte werden direkt von den Betriebshöfen betrieben und unterhalten. Weiterführende Informationen zum Thema Gewässerunterhaltung finden Sie hier.

Wesentliche Aufgabe der Betriebshöfe im Hochwasserfall ist der Betrieb und die Überwachung der landeseigenen Anlagen. Darüber hinaus leisten die Betriebshöfe Unterstützung bei Abflussmessungen und der Dokumentation von Hochwasserereignissen.