Ulm - Blick zum Wahrzeichen der Stadt, dem Ulmer Münster

Luftreinhalteplan für die Stadt Ulm

Die Luftqualität in Ulm

Ergebnisse der Messstellen der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW):

Quelle: Messwerte LUBW; Grafik Regierungspräsidium Tübingen, Referat 54.1; Stickstoffioxid (NO2) / Jahresmittelwerte an den verschiedenen Messstationen in Ulm – Grenzwert: 40 µg/m³

Entwurf der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Ulm:

Die Luftqualität im Regierungsbezirk Tübingen hat sich aufgrund der durch Land und Städte ergriffenen wirksamen Maßnahmen weiter verbessert. Auch die an der verkehrsnahen Messstation Ulm Zinglerstraße gemessenen Immissionskonzentrationen von Stickstoffdioxid liegen deutlich unterhalb der Grenzwerte. Das Regierungspräsidium Tübingen beabsichtigt den Luftreinhalteplan für Ulm fortzuschreiben und die Umweltzone sowie Geschwindigkeitsreduzierungen aufzuheben. Diese Maßnahmen gehen mit Verkehrsverboten einher, haben keine bzw. nur noch sehr geringe immissionsmindernde Wirkung und sind daher nicht mehr verhältnismäßig.

Die Auswirkungen der Aufhebung der Umweltzonen wurde gutachterlich von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) untersucht:

Abschätzung zur Wirkung von Umweltzonen in Baden-Württemberg vor dem Hintergrund abnehmender Stickstoffdioxidkonzentrationen; Stellungnahme der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (pdf, 1.6 MB)

Der Planentwurf zur Fortschreibung enthält folgende Maßnahmen:

M5 Aufhebung der Grünen Umweltzone (Stadtgebiet Ulm mit Einbeziehung der Bundesstraße B 10) - Aufhebung der Maßnahmen M1 und M2 der 1. Fortschreibung zum 04.06.2024

M6 Aufhebung der Geschwindigkeitsreduzierungen im Verlauf der B 10 im Stadtbereich auf 50 km/h und außerorts auf 70 km/h zum 04.06.2024

Die Stadt Ulm prüft derzeit, ob die aus Gründen der Luftreinhaltung aufgehobene Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h innerorts und auf 70 km/h außerorts auf der B 10 aus anderen Anordnungsgründen festgesetzt werden kann.

Alle übrigen Luftreinhalteplanmaßnahmen bleiben bestehen.

Es ist davon auszugehen, dass die Schadstoffbelastungen in den kommenden Jahren weiter abnehmen. Das Gutachten der LUBW legt unter konservativ errechneten Annahmen plausibel dar, dass der Grenzwert für Stickstoffdioxid weiterhin eingehalten werden wird. Auch die Aufhebung der Geschwindigkeitsreduzierungen führen nach einer „Worst-Case“-Betrachtung nicht zu erneuten Grenzwertüberschreitungen

Hier finden Sie den

Entwurf der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Ulm (pdf, 1.5 MB)

Nähere Informationen können dem Entwurf der Fortschreibung entnommen werden.

Der Entwurf der Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Ulm sowie das Gutachten der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) liegen an den nachfolgenden Stellen vom 09.02.2024 bis einschließlich 11.03.2024 während der Dienstzeiten zur Einsicht aus (Vorherige Terminvereinbarungen sind nicht erforderlich):

Regierungspräsidium Tübingen
Besprechungsraum Zimmer N 227
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen

Stadt Ulm
Verwaltungsgebäude
Bürgerservice Bauen
Münchner Straße 2
89073 Ulm

Stellungnahmen zum Planentwurf können bis einschließlich Montag, den 25.03.2024 schriftlich (Regierungspräsidium Tübingen, Referat 54.1, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen) oder elektronisch gegenüber dem Regierungspräsidium Tübingen abgegeben werden.

Fristgemäß eingegangene Stellungnahmen werden bei der Entscheidung über die Annahme der Planfortschreibung angemessen berücksichtig.

Pressemitteilung (pdf, 294 KB)
Bekanntmachung der Auslegung des Planentwurfs (pdf, 189 KB)

Die nach der DSGVO erforderlichen Informationen zur Verarbeitung persönlicher Daten bei der Zusendung von E-Mails an das Regierungspräsidium Tübingen finden Sie auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen unter folgendem Link:

https://rp.baden-wuerttemberg.de/datenschutzerklaerungen-der-regierungspraesidien-b-w/

Die Rechtsgrundlage für die Erhebung personenbezogener Daten ergibt sich in diesem Fall aus Art. 6 Abs.1 e) DSGVO und § 4 LDSG. Auf Wunsch können diese Informationen auch in Papierform erteilt werden.

Erste Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Ulm (November 2012)

Die erste Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Ulm wurde am 12.11.2012 bekannt gemacht und ist seit 27.11.2012 rechtskräftig. Der Plan lag für 2 Wochen in der Zeit vom 12.11.2012 bis zum 26.11.2012 öffentlich aus.

Der Plantext sowie der Ablauf des Beteiligungsverfahrens kann hier in elektronischer Form eingesehen werden:

Erste Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Ulm - November 2012 (pdf, 1.5 MB)
Ablauf des Beteiligungsverfahrens - November 2012 (pdf, 337 KB)

Zusätzlich können die vom Regierungspräsidium Tübingen im Rahmen der Fortschreibung des Ulmer Luftreinhalteplans beauftragten Gutachten eingesehen werden:

Wirkungsgutachten Ulm des Ingenieurbüros Lohmeyer (pdf, 3.4 MB)
Wirkungsgutachten T30 Zingler- und Karlstraße des Ingenieurbüros AVISO (pdf, 2.5 MB)
Ermittlung Wirksamkeit des Fahrverbots Stufe 3 des Ingenieurbüros Lohmeyer (pdf, 90 KB)

Umweltzonen - Karte