Chronologie

1980er

Gemeinderat Kressbronn stimmt der Notwendigkeit einer Planung inklusive der Erschließung für eine Uferpromenade zu.

1991

Gemeinde und Bodan-Werft beauftragen erste Stufe einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

1994

Gemeinde vergibt Entwurfsplanung an Büro Planung und Umwelt, Stuttgart und Senner, Überlingen.

1995

Land Baden-Württemberg wird als Gewässerdirektion Donau-Bodensee zunächst im Rahmen einer Zuschussanfrage involviert.

1996

Gemeinde schließt mit dem Land Baden-Württemberg einen öffentlich-rechtlichen Vertrag, der u.a. auch die Kostenteilung für den Uferweg und dessen Unterhalt beinhaltet.

1998

Gewässerdirektion und Gemeinde beantragen die wasserrechtliche Ausbaugenehmigung.

2001

Landratsamt Bodenseekreis erteilt Planfeststellung.

2002

Grundstückseigentümer erheben Klage beim Verwaltungsgericht Sigmaringen.

2010

Verwaltungsgericht Sigmaringen weist Klage ab.

2013

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg weist Berufung der Kläger ab.

2014

Revisionsnichtzulassungsbeschwerde der Berufungskläger hat Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg nicht stattgegeben.

2014

Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wird beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt.

2014

Landratsamt Bodensee beantragt beim Bundesverwaltungsgericht die Zulassung der Revision abzulehnen.

2015

Bundesverwaltungsgericht weist Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision zurück.

2015

Regierungspräsidium Tübingen und Planungsbüro Planstatt Senner stellen in einer öffentlichen Sondersitzung dem Gemeinderat, Bürgern und Anliegern vor, welche Änderungen an den Plänen auf Grund neuerer Erkenntnisse aus den vergangenen 14 Jahren vorgesehen sind.

Januar 2016

Beginn Beteiligungsprozess zur Umsetzung der Planungen.

18.02.2016

Entscheidung Petitionsausschuss (Petition 15/5001)