Mit dem Hilfspaket in Höhe von 15 Millionen Euro unterstützt das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg Vereine und Organisationen aus seinem Zuständigkeitsbereich, die durch die Corona-Krise unverschuldet in Not geraten sind oder zu geraten drohen.
Dazu zählen beispielsweise Nachbarschaftshilfen, Offene Hilfen, Tafelvereine, Selbsthilfevereine, Betreuungsvereine, Mehrgenerationenhäuser, Vereine und freie Träger in der Kinder- und Jugendarbeit, Familien- und Mütterzentren sowie Migrantenvereine und -organisationen, die überwiegend Integrationsarbeit leisten. Auch Vereine und Organisationen im Bereich der Demokratieförderung, Frauen- und Kinderschutzhäuser, gemeinnützige Träger der Schwangerschaftsberatung, Vereine im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen sowie solche im Bereich der Wohnungslosenhilfe können einen Förderantrag stellen.
Zur Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind...
Die Fördermittel können ab sofort und bis spätestens 31. März 2021 über das Service-Portal Baden-Württemberg beantragt werden. Zuständige Stelle für das gesamte Land Baden-Württemberg ist das Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Str. 20, 72072 Tübingen.
Für die Antragsstellung im Serviceportal-BW muss vom Antragssteller zunächst ein Servicekonto angelegt werden. Sowohl die Voraussetzungen für die Antragsstellung als auch das Verfahren der Registrierung und Antragsstellung werden anschaulich und nachvollziehbar erläutert.
Hier können Sie die "Corona-Hilfen für soziale Vereine" im Serviceportal Baden-Württemberg beantragen.
Die Antworten zu den häufigesten Fragen finden Sie in der FAQ-Liste des Sozialministeriums.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail an uns richten. Die Mailadresse lautet: CoronahilfeSozialvereine@rpt.bwl.de
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