Das Regierungspräsidium Tübingen hat im Rahmen der Krankenhausfinanzierung in diesem Jahr Pauschalfördermittel an 30 Plankrankenhäuser in Höhe von rund 17 Mio. Euro bewilligt. Die Auszahlung erfolgt zur Mitte des Jahres. Die Fördermittel sind für die Beschaffung kurzfristiger Anlagegüter sowie für kleine Baumaßnahmen bestimmt. Zu den kurzfristigen Anlagegütern gehören Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände, wie beispielsweise die medizinisch-technische Ausstattung oder DV-Anlagen für die Digitalisierung. Die Krankenhäuser können über die Mittel frei verfügen und ggf. für größere Anschaffungen in den Folgejahren ansparen.Die Jahrespauschale setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Hierzu zählt ein krankenhausspezifischer Grundbetrag, der um eine Fallmengenpauschale ergänzt wird. Ggf. wird ein Zuschlag für Ausbildungsplätze in der Pflege und für teilstationäre Plätze gewährt.Hinweis:Die Universitätskliniken, die Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik und das Bundeswehrkrankenhaus Ulm werden nicht über Zuschüsse nach dem Landeskrankenhausgesetz finanziert.Foto: Symbolbild; © Sudok1 | Fotolia